Die Speise der Höllenbewohner

19/04/2010| IslamWeb

Der Qurân spricht an vielen Stellen über die verschiedenen Bestrafungen der Ungläubigen am Tag des Gerichts. Allâh droht ihnen mit folgenden Strafen:

 

- Gewaltige Strafe

 

- Erniedrigende Strafe

 

- Schmerzhafte Strafe

 

- Heftige Strafe

 

- Ununterbrochene Strafe

 

- Die Strafe des Höllenfeuers

 

- Grobe Strafe

 

- Umfassende Strafe

 

- Die alles auslöschende Strafe

 

- Die große bzw. größte Strafe

 

- Strafe des Feuerbrands

 

- Die ewige Strafe

 

- Die Strafe der Feuerglut

 

- Die Strafe durch siedendes Wasser

 

- Schlimme Strafe

 

- Die Strafe des heißen Windes und weitere Strafen, mit denen ihre Taten vergolten werden.

 
Zu den Strafen der Höllenbewohner, die der Erhabene erwähnt, gehört die für sie bestimmte Nahrung, die sie verzehren müssen, um ihren Hunger zu stillen, doch sind die Schmerzen des Verzehrs weit heftiger als die Schmerzen des Hungers! Dieses Essen wird im Qurân Jauche (Ghislîn) genannt. Allâh sagt: „So hat er hier heute keinen warmherzigen Freund. und auch keine Speise außer Jauche.“ (Sûra 69:35-36)
 
Darüber hinaus gibt es noch weitere Arten der Bestrafung durch Speisen, wie trockene Dornen: „Es wird für sie keine Speise geben außer aus trockenen Dornen.“ (Sûra 88:6)
 
Wer die beiden Verse genauer betrachtet, wird feststellen, dass die Speise der Höllenbewohner nicht gleich ist. Der erste Vers erwähnt, dass es am Tag des Gerichts für die Ungläubigen keine Nahrung außer Jauche geben wird, wohingegen der andere Vers erwähnt, dass es für den Ungläubigen am Tag des Gerichts keine Speise außer trockenen Dornen geben wird. Manch einer mag nun denken, dass sich beide Verse auf Grund ihrer Einschränkung (nichts außer) widersprechen, weshalb wir im Folgenden den Unterschied, aber auch die Übereinstimmung der beiden Verse erörtern werden. Zunächst möchten wir jedoch die beiden Wörter sprachlich erklären:
 
Ghislîn (Jauche): Die Sprachgelehrten definieren dieses Wort folgendermaßen: Ghislîn war zunächst der Schmutz, der aus den Kleidern oder Ähnlichem gewaschen wird, später wurde damit die Flüssigkeit bezeichnet, die nach dem Säubern der Wunde austritt. Der Qurân benutzt dieses Wort für alles, was aus der Haut der Höllenbewohner herausfließt, wie etwa Eiter, Entzündungen usw.
 
Doch nun zum Wort trockene Dornen (Darî'): es handelt sich um einen Busch namens Schabraq (Zilla spinosa, ein Dornbusch), der von den Leuten des Hidschâz Darî' genannt wurde, wenn er vertrocknete. Andere nannten ihn Schabraq, was Gift bedeutet. Diese Bedeutung des Wortes Darî' ist von Ibn Abbâs, 'Ikrima, Mudschâhid und Qatâda überliefert.
 
Aus dem Verständnis dieser beiden Wörter lässt sich somit erkennen, dass sich die beiden Begriffe unterscheiden und keine Synonyme sind, ein Umstand, der die Qurân-Kommentaren veranlasste, über die Gemeinsamkeit der Aussage zu sinnieren. Sie fanden zahlreiche Erklärungen, die jedoch alle auf zwei unterschiedliche Erklärungsansätze zurückzuführen sind:
 
Erstens:- Die Strafen am Tag des Gerichts sind unterschiedlich, und deshalb ist auch das Ausmaß der Strafe von Person zu Person verschieden. Manche nehmen nur Jauche zu sich, andere nur trockene Dornen und wiederum andere werden nur vom Baum Zaqqûm speisen. (Siehe Sûra 37:62)
 
An folgender Stelle wird erwähnt, dass die Strafe der Höllenbewohner sich unterscheidet: „Und die Hölle ist wahrlich ihrer aller Verabredung(sort). Sie hat sieben Tore, und jedem Tor wird ein Teil von ihnen zugewiesen.“ (Sûra 15:44)
 
Jede Gruppe wird durch ein bestimmtes Tor treten und, nachdem sie eingetreten sind, werden sie unterschiedlichsten Strafen ausgesetzt. Die Zahl der verschiedenen Tore deutet darauf hin, dass es für die Ungläubigen auch unterschiedliche Strafen geben wird.
 
Ähnliches ist von Alî überliefert; als er eine Ansprache hielt, sagte er: "Die Höllenbewohner werden so sein" (Der Überlieferer sagte: Mehrere übereinanderliegende Schichten), das heißt die Ungläubigen, die ins Höllenfeuer eingehen, werden gemäß ihrer Taten dort in der Hölle wohnen. Wenn die Aufenthaltsorte unterschiedlich sind, so auch Speise und Trank. Gleiches ist auch von Ibn Abbâs und anderen überliefert. Folgender Vers beweist auch, dass sich die Strafe der Höllenbewohner unterscheidet: „Gewiss, die Heuchler werden sich auf dem untersten Grund des (Höllen)feuers befinden“ (Sûra 4:145)
 
Aus dieser Erklärung wird ersichtlich, dass jede Gruppe der Höllenbewohner eine bestimmte Nahrung bekommt. Eine Gruppe bekommt nur Jauche, andere bekommen nur trockene Dornen und wiederum andere speisen nur vom Baum Zaqqûm. Die obigen Verse widersprechen sich somit nicht, sondern jeder Vers spricht über die Nahrung einer bestimmten Gruppe der Höllenbewohner. Dies ist der erste Erklärungsansatz zur Bedeutungen dieser Verse; sie wurde von vielen Qurân-Interpretatoren erwähnt, darunter Al-Qurtubî, Az-Zamachscharî, Ar-Râzî und viele andere.
 
Zweitens: Die beiden Verse deuten darauf hin, dass die Höllenbewohner keine Nahrung bekommen werden, da trockene Dornen nicht als Speise angesehen werden, nicht einmal von den Tieren werden diese gefressen und somit erst recht nicht von den Menschen. Ebenso verhält es sich mit der Jauche, die auch nicht als Speise betrachtet wird. Wem also trockene Dornen und Jauche zum Verzehr vorgesetzt wird, hat somit keine brauchbare Nahrung erhalten; dieser Ausdruck soll ihren schlimmen Zustand ausdrücken. So sagt man etwa im Arabischen: "Jener hat keinen anderen Schatten als die Sonne" und "Jener hat kein anderes Reittier als die Reittieren in seinem Gewand (also die Flöhe)". Sie beabsichtigen mit ihren Worten also, dass die Person keinen Schatten und auch kein Reittier besitzt.
 
Dies ist die zweite Interpretation der beiden Verse, die von Al-Âlûsî und As-Schanqîtî bevorzugt wurde.
 
Im Lichte der eben erwähnten Erklärungen wird uns deutlich, dass die beiden Verse sich in keiner Weise widersprechen, sondern sich gegenseitig ergänzen. Allâh sagt: „Denken sie denn nicht sorgfältig über den Qurân nach? Wenn er von jemand anderem wäre als von Allâh, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden.“ (Sûra 4:82)

 

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