Regeln zum Stillen und zur Milchverwandtschaft

31/10/2018| IslamWeb

Das Stillen bedeutet als Terminus technicus, dass ein Kind im Alter von weniger als zwei Jahren Muttermilch, die durch eine Schwangerschaft entstanden ist, saugt oder trinkt.

Der Beweis hierfür ist durch Qurân, Sunna und Konsens belegt. Allâh der Erhabene sagt: „[...] und eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern...“ (Sûra 4:23). Ein weiterer Beleg ist der von Al-Buchârî und Muslim angeführte Hadîth: „Durch das Stillen [der Muttermilch] ist das harâm, was [auch] durch die Verwandtschaft harâm ist.“

Voraussetzungen dafür, dass das Stillen zur Milchverwandtschaft führt

1. Es muss mindestens fünfmal gestillt worden sein

Dies belegt ein Hadîth, den Muslim von Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein überliefert: „In dem, was vom Qurân offenbart worden war, war zu Beginn die Rede von „zehn bekannten Stilleinheiten“, die [aufgrund der dadurch entstandenen Milchverwandtschaft das Heiraten der Milchmutter und der Milchschwester] verbieten. Sodann wurden sie aufgehoben und durch „fünf bekannte [Stilleinheiten]“ ersetzt. Alsdann verstarb der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), während sie [die jeweiligen Worte] ein Teil dessen waren, was vom Qurân gelesen wurde.“

2. Das Stillen muss vor der Entwöhnung stattfinden

Das heißt: Es gilt als Voraussetzung, dass alle fünf Stilleinheiten vor der Entwöhnung stattfinden. Denn Allâh der Erhabene sagt: „Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will...“ (Sûra 2:233).

So deutet der Qurân-Vers darauf hin, dass beim Stillen nur das berücksichtigt wird, was vor Vollendung der zwei Jahre stattgefunden hat.

Zudem ist überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Seht, wer eure Geschwister sind! Denn das [zur Milchverwandtschaft führende] Stillen [durch eine Stillmutter] ist nur [das, was] auf Grund des Hungers [erfolgt].“ (Al-Buchârî und Muslim). 

[Das heißt: Das Stillen, das zur Milchverwandtschaft führt, ist jenes, das erfolgt, wenn das Kind noch ein Säugling ist und die Muttermilch seinen Hunger stillt.]

Daneben wurde überliefert, er habe gesagt: „Nur die Art von Saugen führt [zur Milchverwandtschaft und damit] zum Verbot [der Heirat mit der Milchmutter und der Milchschwester], die die Eingeweide auftrennte [indem die Gedärme mit dieser Muttermilch gefüllt wurden] und vor der Entwöhnung stattfand.“ (Überliefert von At-Tirmidhî).

Vorschriften, die das Stillen zur Folge hat

- Hat eine Frau ein Kind gestillt und waren dabei die entsprechenden Bedingungen erfüllt, dann gilt es als ihr Kind, und zwar im Hinblick auf die Tatsache, dass sie nicht heiraten dürfen, sich anschauen und sich gemeinsam ohne weitere Personen an einem geschlossenen Ort aufhalten dürfen und im Hinblick darauf, dass es nunmehr ihr Mahram, also ihr naher, zum Heiraten nicht erlaubter Verwandter ist, ohne dass sie jedoch Unterhalt oder Blutgeld [im Falle einer Wiedervergeltungsstrafe] für ihn zahlen muss oder über Autoritäts- und Vormundsrechte oder andere Dinge verfügt.

Der Säugling gilt ebenso als das [Milch-] Kind dessen [also des Mannes], dem rechtlich gesehen ihre Milch zugeschrieben wird, Und die nahen, zum Heiraten nicht erlaubten Verwandten des Mannes, der [der Stillmutter] beigeschlafen hat [so dass sie schwanger wurde und dadurch die für das Stillen des Stillkindes verwandte Milch entstand] wie seine Vorväter, Großväter und Großmütter, seine Brüder und Schwestern, seine Kinder, seine Onkel und Tanten väterlicher- und mütterlicherseits sind nunmehr auch die nahen, zum Heiraten nicht erlaubten Verwandten des Säuglings geworden (der durch die Frau dieses Mannes gestillt wurde).

Und die nahen, zum Heiraten nicht erlaubten Verwandten dieser Stillmutter werden dadurch auch zu nahen, zum Heiraten nicht erlaubten Verwandten dieses Stillkindes, also zum Beispiel ihre Väter, ihre Schwestern, ihre Onkel väterlicherseits etc. 

Die nahe und eine Heirat verbietende verwandtschaftliche Beziehung [zur Stillmutter, ihrem Ehemann und deren nahen Verwandten] erstreckt sich nicht auf die Verwandten des Säuglings, also auch nicht auf dessen Vater, seine Mutter etc.

Einige rechtliche Sachverhalte

- Die Milchmutter darf vom Vater des Stillkindes und von dessen leiblichem Bruder geheiratet werden.

- Seine Mutter und leibliche Schwester dürfen von seinem Vater aus der Milchverwandtschaft und seinem Milchbruder geheiratet werden.

- Wenn sich herausstellt, dass die Ehefrau gemeinsam mit dem Ehemann gestillt wurde oder vice versa, so wird der Ehevertrag rechtsungültig und der Ehemann ist verpflichtet, sich von ihr zu trennen. Denn es wurde überliefert, dass Uqba ibn Al-Hârith Umm Yahyâ bint Abû Ihâb heiratete, woraufhin eine Frau kam und sagte: „Ich habe euch beide gestillt.“ Sodann fragte man den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) danach, woraufhin er entgegnete: „Wie [solltet ihr zusammen bleiben], wo doch bereits gesagt wurde [dass ihr gemeinsam gestillt wurdet]?“ Sodann habe Uqba sich von ihr getrennt, woraufhin sie einen anderen Mann geheiratet habe. (Überliefert von Al-Buchârî).

- Wenn ein Mann zu seiner Ehefrau sagt „Du bist meine Milchschwester“,  wird die Heirat ungültig. Wenn er dies gesteht, bevor es zum Beischlaf kommt, und sie ihn bestätigt, so steht ihr keine Brautgabe zu. Sollte sie ihn nicht bestätigen, dann steht ihr die Hälfte der Brautgabe zu. Sollte er nach dem Beischlaf gestehen, dass sie seine Milchschwester ist, dann steht ihr die gesamte Brautgabe zu.

- Wenn die Ehefrau [zu ihrem Ehemann] sagt „Du bist mein Milchbruder“ und er sie nicht bestätigt, dann gilt sie nach außen hin als seine Ehefrau. In Wirklichkeit jedoch, sieht es wie folgt aus: Wenn sie die Wahrheit gesagt hat, so besteht kein eheliches Verhältnis. Daher ist es ihr nicht erlaubt, mit ihm zusammen zu wohnen, weil sie für ihn harâm ist.

Dies waren in zusammengefasster Form einige Bestimmungen bezüglich der Heirat.

Und Allâh der Erhabene weiß es am besten! Möge Allâh unseren Propheten Muhammad in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

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