
Im Hadîth von Umm Salama heißt es: „Ich klagte dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mein Leiden. Da sagte er: ‚Vollziehe den Tawâf hinter den Menschen, während du reitest.‘ Ich vollzog den Tawâf, während der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) neben dem Haus (Ka’ba) betete und dabei die Qurân-Verse: ‚Bei dem Berg; und bei einem Buch, das in Zeilen niedergeschrieben ist‘ (Koran 52:1-2) rezitierte.
An-Nawawî sagte: „Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) befahl ihr, den Tawâf hinter den Menschen zu vollziehen. Dies hatte zwei Gründe: Zum einen ist es für Frauen Sunna, sich während des Tawâf von den Männern fernzuhalten. Zum anderen wollte man vermeiden, dass die Menschen durch ihr Reittier gestört wurden. Gleiches galt für Männer, die den Tawâf zu Pferd vollzogen. Und sie verrichtete den Umlauf, während der Prophet betete, damit er ihr mehr Schutz (vor den Blicken) bot. Dieses Gebet war das Morgengebet.“
- Eine rechtschaffene Frau soll während des Haddsch Fragen über ihre Religion stellen:
Im Hadîth von Abdullâh ibn Abbâs heißt es: „Eine Frau aus dem Stamm der Chath‘am kam. Al-Fadl sah sie an, und sie sah ihn an. Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) drehte Al-Fadls Gesicht zur anderen Seite. Sie sagte: ‚Gesandter Allâhs, die Pflicht der Diener Allâhs zum Haddsch hat meinen Vater in einem hohen Alter erreicht. Er kann nicht mehr fest auf dem Reittier sitzen. Darf ich den Haddsch für ihn vollziehen?‘ Der Prophet antwortete: ‚Ja.‘ Dies geschah während des Abschieds-Haddsch.“
Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in Rauhâ einige berittene Leute traf. Auf seine Frage, wer sie seien, wurde ihm geantwortet: „Muslime.” Als sie ihrerseits fragten, wer er sei, antwortete er: „Allâhs Gesandter.” Da hob eine Frau einen Jungen zu ihm empor und fragte: „Wird diesem Kind die Pilgerfahrt angerechnet?” Er antwortete: „Ja, und auch du wirst dafür belohnt werden”
- Eine rechtschaffene Frau soll weder einen Niqâb (Gesichtsschleier) tragen noch Handschuhe:
Dies geht auf einen Hadîth von Ibn Umar zurück, in dem es heißt: „Eine Frau im Ihrâm soll weder einen Niqâb tragen noch Handschuhe.“
Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya sagte: „Die Burqa (Ganzkörperschleier) ist strenger als der Niqâb.“ Ibn Al-Qayyim sagte: „Die Burqa und der Lithâm (Gesichtsschleier, der nur die Augen freilässt), obwohl sie nicht Niqâb genannt werden, unterscheiden sich nicht vom Niqâb. Wenn der Niqâb verboten ist, dann sind die Burqa und der Lithâm erst recht verboten! Deshalb verbot die Mutter der Gläubigen den Lithâm (im Ihrâm).“ Ibn Hazm sagte: „Der Lithâm ist zweifellos ein Niqâb und daher für eine Frau (im Ihrâm) nicht erlaubt.“ Sind jedoch fremde Männer anwesend, soll die Frau im Ihrâm ihr Gesicht bedecken, aber nicht mit einem Niqâb, einer Burqa oder etwas Ähnlichem, das das Gesicht vollständig bedeckt, wie im folgenden Punkt erläutert wird:
- Eine rechtschaffene Frau sollte während der Pilgerfahrt und auch zu anderen Zeiten ihr Gesicht vor fremden Männern bedecken:
Dies stützt sich auf die allgemeinen Vorschriften zum Hidschâb sowie auf spezifische Überlieferungen, wie etwa diejenige von Fâtima bint Al-Mundhir, die berichtet, dass sie während des Ihrâms zusammen mit Asmâ bint Abû Bakr ihr Gesicht bedeckte. Imâm Malik verzeichnete in seinem „Muwatta“ von Hischâm ibn Urwa, dass Fâtima bint Al-Mundhir sagte: „Wir bedeckten unsere Gesichter, während wir im Ihrâm waren, als wir mit Asmâ bint Abû Bakr As-Siddîq zusammen waren.“
Ibn Al-Qayyim sagte: „Die Frauen des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kannten diese Angelegenheit am besten. Sie pflegten den Schleier über ihre Gesichter fallen zu lassen, wenn Karawanen an ihnen vorbeikamen, und wenn die Karawanen sie passiert hatten, enthüllten sie ihre Gesichter. In einer Überlieferung von Wakî sagte Mu‘âdha Al-Adawiyya: ‚Ich fragte Âischa: »Was soll eine Frau im Ihrâm tragen?« Sie antwortete: »Sie soll weder einen Niqâb tragen noch einen Lithâm, sondern sie soll ihr Gewand über ihr Gesicht ziehen.«‘ Einige gingen sogar so weit zu behaupten, dass die Frau ihr Gesicht während des Ihrâm überhaupt nicht bedecken dürfe. Sie sagten: ‚Lässt sie ihr Gewand über ihr Gesicht fallen, so darf es ihr Gesicht nicht berühren. Falls dies geschieht, muss sie eine Sühneleistung erbringen!‘ Für diese Auffassung gibt es keinerlei Beleg. Konsequenterweise müsste man nach diesem Verständnis auch für das Bedecken der Hände eine Sühneleistung erbringen. Der Prophet hat in seinem Verbot keinen Unterschied gemacht und hat das Gesicht und die Hände einer Frau mit (der Regelung in Bezug auf den) Körper eines Mannes im Ihrâm gleichgesetzt. Er untersagte das Tragen von Hemden für den Körper, Niqâbs für das Gesicht und Handschuhen für die Hände. Da das Bedecken des Körpers erlaubt ist, erscheint ein Verbot für das Bedecken des Gesichts widersprüchlich, insbesondere da Allâh den Frauen geboten hat, ihr Gewand über sich zu ziehen, um nicht erkannt zu werden und die Männer nicht in Versuchung zu führen.“
Es ist wichtig zu betonen, dass es für Frauen nicht notwendig ist, den Dschilbâb, den sie über ihr Gesicht ziehen, ständig anzuheben, wie manche Frauen es tun. Dieses ständige Anheben ist sowohl anstrengend als auch nicht vorgeschrieben. Es ist vollkommen in Ordnung, wenn der Dschilbâb die Haut berührt. Ibn al-Qayyim hat diese Ansicht in seinen zuvor erwähnten Aussagen bereits deutlich gemacht. Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya sagte: „Bedeckt eine Frau ihr Gesicht mit etwas, das ihr Gesicht nicht berührt, so ist dies einstimmig erlaubt. Falls es ihr Gesicht doch berührt, so ist die korrekte Meinung, dass dies ebenfalls erlaubt ist. Denn der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) behandelte ihr Gesicht und ihre Hände gleich, und beides gleicht (in der Regelung) dem Körper des Mannes, aber er verbot den Frauen nicht, den Kopf zu bedecken. Die Frauen des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegten das Gewand über ihre Gesichter fallen zu lassen, ohne darauf zu achten, ob es dabei ihr Gesicht berührt oder nicht. Niemand von den Gelehrten hat vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert, dass er sagte: ‚Der Ihrâm der Frau schließt das Gesicht mit ein.‘ Dies ist nur die Meinung einiger rechtschaffener Vorgänger. Aber der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot ihr, einen Niqâb oder Handschuhe zu tragen, so wie er dem Mann im Ihrâm verbot, ein Hemd oder Ledersocken zu tragen, obwohl es ihm einstimmig erlaubt ist, seine Hände und Füße zu bedecken. Die Burqa ist strenger als der Niqâb, daher ist sie einstimmig verboten. Deshalb trägt eine Frau im Ihrâm nichts, das speziell zum Bedecken des Gesichts gemacht ist, wie eine Burqa oder ähnliches, denn es ist wie der Niqâb.“