Rechtsnorm für das Streichen über den Kopf, wenn der Muazzin mit dem Gebetsruf fertig ist

25-4-2013 | IslamWeb

Frage:

Ich bemerke immer, dass einige Personen sich über den Kopf von hinten nach vorne streichen, wenn der Muazzin den Ruf zum Gebet beendet. Gibt es dafür eine schariatische Grundlage? Ich bedanke mich bei Ihnen.

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn man den Gebetsruf hört, soll der Hörende – wie es überliefert wurde – das wiederholen, was der Muazzin sagt. Wenn der Muazzin fertig ist, spricht der Hörende die Segenswünsche für den Propheten Muhammad möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und bittet Allâh für den Propheten darum, dass dieser die Erlaubnis für die Fürbitte erhält. Muslim überlieferte in seinem Sahîh, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn ihr den Muazzin hört, wiederholt das, was er sagt! Dann sprecht für mich die Segenswünsche! Wer sie für mich einmal ausspricht, für den spricht Allâh sie zehnmal aus. Dann bittet Allâh für mich darum, dass Er mir die Erlaubnis für die Fürbitte gibt! Es ist eine Stellung im Paradies, die nur ein einziger anbetender Dienender erreicht. Ich hoffe, dass ich dieser bin. Wer für mich um diese Stelle bittet, gewinnt meine Fürbitte.

 

Al-Buchârî überlieferte von Dschâbir ibn Abdullâh, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer beim Hören des Gebetsrufs sagt: »O Allâh, Herr dieses vollkommenen Aufrufs und dieses zu verrichtenden Gebets, gib Muhammad die Rangstellung im Paradies und die immerwährenden Gnadenfülle und erwecke ihn [am Tag des Jüngsten Gerichts] zu einer ruhmvollen Stellung, die Du ihm zugesprochen hast!«, dem wird es erlaubt meine Fürbitte zu erhalten.

 

Muslim und At-Tirmidhî überlieferten, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer beim Hören des Gebetsrufs sagt: »Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allâh allein gibt, Der keinen Beigesellten hat, und dass Muhammad Sein anbetend Dienender und Gesandter ist. Ich glaube an Allâh als meinen Herrn, an Muhammad als Gesandten und den Islâm als Religion«, dem wird seine Sünde vergeben.

 

Was aber die erwähnte Tat einiger Leute betrifft, nämlich das Streichen über den Kopf zur Zeit der Beendung des Gebetsrufs, so finden wir keinen zuverlässigen Beweis dafür. Derartiges gilt nicht als eine Anbetungshandlung, zumal die Sunna darauf nicht hinweist, weil es dafür keinen Raum für Sich-Bemühen um eine selbstständige Entscheidung gibt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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