Bittgebet während des Rukû (Beugung im rituellen Gebet) ist erlaubt

9-4-2013 | IslamWeb

Frage:

Wie lautet die Rechtsnorm dafür, dass man Bittgebete während des Rukû aus Versehen spricht?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das empfohlene Bittgebet während des Rukû ist das, was das Preisen Allâhs des Erhabenen beinhaltet. Es ist unerheblich, ob Sie absichtlich oder aus Versehen Bittgebete aussprechen; es ist erlaubt. Es steht in der Sammlung authentischer Hadîthe von Al-Buchârî, dass Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte: "Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte während des Rukû und Sudschûd (Niederwerfung) zu sagen: »O Allâh, gepriesen seiest Du, und Dir danken wir! O Allâh, vergib mir!“  Dabei drückte er (der Prophet) sich mit Qurân-Versen aus.

 

Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar berichtet in seinem Werk Fathu Al-Bârî: Ibn Daqîq Al-Îd hat gesagt: Aus diesem Hadîth ist zu schließen, dass das Bittgebet während des Rukû erlaubt ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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