Regelungen zur Eröffnung eines Kreditinstituts

8-1-2012 | IslamWeb

Frage:

Ich möchte ein Anlagen- und Kreditinstitut eröffnen. Wie führe ich es gemäß der islâmischen Geld- und Finanzierungsordnung?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Gründung eines Institutes für Anlagen und Kredite ist eine gute Sache. Wir hoffen, dass Allâh dich in dieser Angelegenheit festigt, sofern du deine Absicht rein hältst und dieses Projekt gemäß den islâmischen Regeln aufbaust. Allâh, der Erhabene, sagt: "Helft einander zur Güte und Gottesfurcht!" (Sûra 5:2) Und in einem Hadîth heißt es: "Wer einem Gläubigen eine der weltlichen Sorgen abnimmt, dem nimmt Allâh eine Sorge des Jüngsten Tages ab." (Muslim)

 

Und Al-Baihaqî berichtete, dass Ibn Mas’ûd  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: Allâhs Gesandter  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer eine Sache zweimal verleiht, wird belohnt, als hätte er (das Geliehene) bei einem der beiden Male gespendet."

 

Die wichtigste Regel, die du bei einem derartigen Institut einhalten musst, besteht darin, dass es auf gerechten unverzinsten Krediten basiert. Genauso wichtig ist es, dass das Institut auf den Grundsätzen der islâmischen Spekulationen basiert, also dass die Gewinne zwischen dem Geldgeber und dem Spekulanten allgemein bekannte Sätze sind, wie ein Viertel, ein Drittel oder Ähnliches, also kein festgesetzter Geldbetrag. Der Spekulant haftet nicht für das Kapital, außer bei Fahrlässigkeit oder absichtlichem Fehlverhalten.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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