Zakâ und Schulden

25-5-2009 | IslamWeb

Frage:

Ich habe vor neun Jahren ein Handelsgeschäft begonnen, aber die Erträge des Geschäfts reichten nicht aus um die Löhne der Arbeiter und die Ladenmiete zu bezahlen. Deshalb habe ich dieses Defizit durch mein privates Gehalt gedeckt. Ich entrichtete auch über mehrere Jahre für mein Geld die Zakâ. In den letzten zwei Jahren konnte ich die Zakâ nicht entrichten, denn ich bekam eine Wohnung von der Regierung und musste diese renovieren lassen. Ich kaufte auch mit Hilfe eines Bankdarlehens zwei Autos. Das Geschäft selbst kann nicht die Zakâ decken. Ich erwarte jetzt eine Abfindung von meinem Arbeitgeber dafür, dass ich seit 20 Jahren arbeite. Soll ich die Zakâ der letzten zwei Jahre von meinem Gehalt bezahlen? Oder darf ich dieses Geld ausgeben, um Möbel für mein Haus zu kaufen, da es noch nicht möbliert ist?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

Und nun zur Frage:

 

Die Zakâ für die letzten zwei Jahre ist nur dann fällig, wenn der Mindestbetrag für die Zakâpflicht wie Banknoten, Gold, Silber und Handlesgüter in deinem vollen Besitz ist. Der Mindestbetrag hat den Wert von 85 Gramm baren Goldes. Hierzu müssen die verschiedenen Wertgegenstände zusammengezählt werden. Eine weitere Bedingung für die Zakâpflicht ist, dass über diesen Mindestbetrag ein Jahr verstrichen ist, also zwölf Monate des lunaren Jahres. Die Zakâ wird jährlich und nicht monatlich bezahlt.

Deine durch den Kauf der zwei Autos entstandenen Schulden heben die Pflicht der Zakâ nicht auf, wenn du andere Besitztümer hast, die ausreichen um die Schulden zu decken und für die Zakâ nicht geeignet sind, wie Autos, Grundstücke und Gegenstände, die weder für den Handel bestimmt sind noch zu deinen notwendigen Gebrauchsgegenständen gehören. Wenn diese Wertgegenstände nur einen Teil deiner Schulden begleichen, dann werden die übrigen nicht gedeckten Schulden von der Zakâ abgezogen. Die Zakâ wird vom restlichen Vermögen bezahlt, wenn es – wie bereits erwähnt - den Mindestbetrag der Zakâ erreicht und darüber ein Jahr verstrichen ist.

 

Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist, Zinsdarlehen von einer Bank aufzunehmen, denn dies gilt als Zinshandel. Wer mit Zinsen handelt, dem droht Allâh Krieg an: "O die ihr glaubt, fürchtet Allâh und lasst das sein, was an Zinsen noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr es aber nicht tut, dann lasst euch Krieg von Allâh und Seinem Gesandten ansagen!" (Sûra 2:278-279)

 

Wende dich reuevoll zu Allâh und tu dies nicht noch mal!

 

Und Allâh weiß es am besten.

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