Seine unfähige Großmutter bat ihn, den Haddsch an ihrer Stelle zu vollziehen, während sein Vater den Haddsch noch nicht vollzogen hat und auch dazu unfähig ist

15-10-2012 | IslamWeb

Frage:

Ich habe die Haddsch-Pflicht erfüllt. Meine Großmutter mütterlicherseits bat mich, den Haddsch an ihrer Stelle zu vollziehen, denn sie ist gesundheitlich und finanziell unfähig. Ist es mir erlaubt, an ihrer Stelle den Haddsch zu vollziehen? Welche Verpflichtungen habe ich ihr gegenüber? Ferner informiere ich Sie darüber, dass mein Vater auch körperlich nicht in der Lage ist, diese Pflicht zu erfüllen.

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn du den Haddsch für dich selbst vollzogen hast, dann darfst du diejenigen beim Haddsch vertreten, deren Vertretung erlaubt ist, wie den Verstorbenen oder den Unfähigen, die körperlich nicht in der Lage ist, den Haddsch zu vollziehen und bei denen auch keine Aussicht auf baldige Fähigkeit besteht. In einem Hadîth steht: „Vollziehe den Haddsch für dich selbst, dann für Schubruma!“ Von Abû Dâwûd und Anderen überliefert.

 

Wenn deine Großmutter zum Haddsch körperlich unfähig ist, keine Aussichten auf Heilung und dich gebeten hat, den Haddsch an ihrer Stelle zu vollziehen, dann gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass du den Haddsch für sie vollziehst, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist, da sie auch finanziell unfähig ist, wie du erwähnt hast. Es gehört aber zur frommen Behandlung ihr gegenüber, dass du die Pilgerfahrt an ihrer Stelle vollziehst.

 

Wenn allerdings dein Vater zum Haddsch körperlich unfähig ist und dich gebeten hat, stellvertretend für ihn den Haddsch zu unternehmen, dann hat er den Vorrang vor ihr, denn er hat mehr Anspruch auf deine gütige Behandlung als sie. Von Abû Huraira ist überliefert, dass ein Mann fragte: „O Gesandter Allâhs, wer hat mehr Anspruch auf meine gute Gesellschaft?“ Er sagte: „Deine Mutter, dann deine Mutter, dann deine Mutter, dann dein Vater, dann der Nächste, dann der Nächste.“ Überliefert von Muslim.

 

An-Nawawî  Allah   erbarme sich seiner sagte: „Der Richter sagte: »Sie [die Gelehrten] sind sich darüber einig, dass die Eltern am meisten Anspruch auf die gütige Behandlung wie Andere haben. Einige sind bezüglich der Großeltern und Geschwister unschlüssig, da der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: 'Dann der Nächste, dann der Nächste.' Unsere Gelehrten sagten: 'Es ist erwünscht, der Mutter bei der gütigen Behandlung den Vorrang zu geben, dann dem Vater, dann den Kindern, dann den Großvätern und dann den Großmüttern.'«“ Falls dein Vater dich nicht gebeten hat, den Haddsch an seiner Stelle zu vollziehen, dann übernimm die Vertretung für deine Großmutter, und du wirst, so Allâh will, dafür belohnt!

 

Falls du bezüglich deiner Frage nach deinen Verpflichtungen ihr gegenüber die Art und Weise des Haddsch an ihrer Stelle meinst, wie es deiner Frage zu entnehmen ist, dann sollst du den Haddsch an ihrer Stelle beabsichtigen, den Ihrâm-Zustand beim Mîqât beginnen, die Talbiya (beim Haddsch oft zu wiederholende Worte) für sie aussprechen, dann alle anderen Handlungen der Pilgerfahrt ganz normal zu Ende führen. Die Belohnung für diesen Haddsch wird sie [die Großmutter] erreichen und ihr nützen, so Allâh will. Sie wird damit den Pflicht-Haddsch des Islâm erfüllt haben, und du hast nichts mehr zu tun.

  

Und Allâh weiß es am besten!

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