Wird die Ehe ungültig, wenn man Allâh und den Islâm in einer Streitsituation verachtet hat?

1-7-2009 | IslamWeb

Frage:

Ich bin Muslim und seit drei Jahren verheiratet. Zu Beginn meiner Ehe gab es Momente, in denen ich an Allâh und seiner Religion zweifelte. In Folge dessen habe ich das Gebet unterlassen. Während dem Streit mit meiner Frau beschimpfte ich manchmal Allâh und den Islâm. Heute bin ich wieder bei Vernunft und bereue meine früheren schändlichen Taten sehr. Ich habe diese Frage mit einigen Muslimen diskutiert, die die Meinung vertreten, dass derjenige, der Allâh beschimpft bzw. verachtet, nach der Sunna kein Muslim mehr ist. Demzufolge sind all meine früheren guten Taten nicht mehr von Bedeutung und die Ehe mit meiner Frau ungültig. Wenn diese Meinung stimmt, lebe ich mit meiner Frau in Unzucht!
Ist meine Ehe ungültig geworden? Wird man zum Ungläubigen, wenn man im Zustand der Unwissenheit Allâh beschimpft? Vielen Dank!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!

 

Wer Allâh beschimpft oder verachtet, ist kein Muslim mehr! Es spielt keine Rolle, ob man als Unwissender bzw. Wissender verbale Verachtung ausübt oder die Beschimpfungen nicht ernst meint. Unwissenheit gilt in diesem Fall nicht als Entschuldigungsgrund. In seinem Buch „Al-Mughnî“ sagt der Gelehrte ibn Qudâma: Wer Allâh beschimpft oder verachtet, ist kein Muslim mehr, egal ob er das weiß oder nicht, es so meint oder nicht. Genauso verhält es sich mit demjenigen, der Allâh, seine Schriften oder Gesandten verspottet.

 

Im Qurân heißt es: „Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiss sagen: Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt. Sag: habt ihr euer denn über Allâh und Seine Gesandten und Seine Zeichen lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben angenommen hattet. Wenn wir euch einen Teil von euch verzeihen, so strafen Wir einen anderen Teil, dass sie Übeltäter waren“ (Sûra 9:65-66) Das Zweifeln an der Existenz Allâhs stellt jedoch eine größere Katastrophe dar.

 

Gut, dass du bereut hast und wieder bei Sinnen bist. Du musst aufrichtige Reue zeigen und dein Verhalten ändern. Auch darfst du diese Missetat nie wieder begehen.

 

Die Qurân-Verse und das Zitat beweisen, dass die Beschimpfung Allâhs den Ehemann zum Nichtmuslim macht. Folglich verliert die Ehe an Gültigkeit und die Trennung der Ehepartner wird erforderlich. Wenn der Ehemann aber bereut und den Islâm wieder annimmt, bevor die Wartezeit ('Idda) abläuft, darf er seine Partnerin um die Weiterführung der Ehe bitten.

 

Läuft die Wartezeit ab, ist das Ehepaar endgültig geschieden. In diesem Fall muss ein neuer Ehevertrag geschlossen werden, um eine erneute Heirat mit der „Ex-Frau“ eingehen zu können. Die Schließung eines neuen Ehevertrags ist nach der Meinung einiger Rechtsgelehrter zwingend.

 

Wenn der Ehemann allerdings nicht wusste, dass die schändliche Tat im gleichen Moment die Scheidung zur Konsequenz hat, trägt er für den Geschlechtsverkehr in dieser Phase keine Sünde. Wird die Frau schwanger, ist es sein Kind.

 

Allâh weiß es am besten!

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