Kommt das Fasten am Montag und am Donnerstag jedes Monats dem Fasten des gesamten Jahres gleich?

3-9-2009 | IslamWeb

Frage:

Zählt das Fasten am Montag und Donnerstag jedes Monats als Fasten eines gesamten Jahres?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Ohne Zweifel ist das Fasten am Montag und Donnerstag eine erwünschte Sunna, worauf zahlreiche Hadîthe hinweisen, wie etwa der Hadîth von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Taten werden am Montag und Donnerstag dargelegt. Und ich möchte gerne, dass meine Taten dargelegt werden, während ich faste.“ Überliefert von At-Tirmidhî.

 

Doch gibt es unseres Wissens keinen Beweis, dass das Fasten speziell dieser beiden Tage dem Fasten des gesamten Jahres gleichkommt. Vielmehr wird überliefert, dass drei Tage Fasten in jedem Monat dem Fasten des gesamten Jahres gleichkommen. Al-Buchârî überlieferte, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu Abdullâh ibn Amr ibn Al-Âs  möge Allah mit beiden zufrieden sein in ungefährem Wortlaut sagte: „Faste im Monat drei Tage, denn die guten Tage zählen wie zehn ihresgleichen, und dies ist so wie das fortwährende Fasten.“ Stark zusammengefasst.

Demnach gleichen das Fasten eines Tages dem Fasten von zehn Tagen und das Fasten dreier Tage dem Fasten von 30 Tagen. Fastet der Muslim also in jedem Monat drei Tage, so ist es, als ob er das ganze Jahr gefastet hätte. Mit diesem Verständnis könnte man also durchaus sagen, dass man für denjenigen, der diese Tage jeden Monat fastet, diese Belohnung erhofft.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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