Kein Einwand gegen Verwenden von Seife, Creme und Schaum auf Hautoberfläche während des Fastens

3-9-2009 | IslamWeb

Frage:

Ist es erlaubt, während des Fastens im Ramadān das Gesicht mit Wasser und Seife zu waschen und den Bart mit speziellen Cremes und Rasierschaum zu rasieren?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Was das Waschen des Gesichtes mit Wasser und Seife angeht, so ist nichts dagegen einzuwenden. Der Scheich Ibn Bāz  Allah   erbarme sich seiner sagte: "Und so verhält es sich auch mit allem, was zur Verschönerung des Gesichtes beiträgt, wie Seife, Öle und andere Dinge, die auf der Hautoberfläche aufgetragen werden, wie Henna, Kosmetik und Ähnliches. Gegen all dies ist in Bezug auf den Fastenden nichts einzuwenden."

 

Der Scheich Ibn Al-Uthaimīn  Allah   erbarme sich seiner sagte: "Öle aller Art auf Gesicht, Rücken oder auf anderen Stellen wirken sich nicht auf den Fastenden aus und brechen sein Fasten nicht."

 

Nun weißt du, dass auch Creme und Rasierschaum keine Auswirkung auf den Fastenden haben. Doch das Rasieren des Bartes ist verboten, sowohl im Ramadān als auch in den anderen Monaten. Doch gerade der Fastende sollte diesem fernbleiben, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer die falsche Aussage und das Handeln danach und die Ignoranz nicht meidet, der braucht vor Allāh auch nicht sein Essen und sein Trinken zu meiden." Überliefert von Al-Buchārī.

 

Und ohne Zweifel gehört das Rasieren des Bartes zur Ignoranz, die der Fastende meiden sollte, da es eine Sünde gegen Allāh, den Erhabenen, darstellt.

 

Und Allāh weiß es am besten.

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