Hochzeit nach islâmischen Regeln

28-10-2009 | IslamWeb

Frage:

As-Salâmu alaikum!
Damit wir unsere Hochzeit nach islâmischen Regeln feiern, nennen Sie mir bitte das islâmische Urteil zum Umzug mit Autos, in dem die Braut und ihr Bräutigam zur Hochzeitsfeier oder zum Haus des Ehemannes fahren!
Wie beurteilt das der Islâm?
Danke!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Jedes Mittel, dass dazu führen kann, eine Heirat den Menschen öffentlich bekannt zu geben, ist grundsätzlich erlaubt. Das zeigte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken deutlich, indem er sagte: "Ihr solltet die Heirat in einer Moschee durch ein Tamburin öffentlich machen" (von Al-Baihaqî überliefert)

 

Zweifelsohne hat jede Gesellschaft ihre Sitten und Traditionen, mit denen sie ihre Freude und ihren Kummer und alle Lebensangelegenheiten zum Ausdruck bringt. Der Islâm hat den Menschen ihre Traditionen und Sitten zugestanden und viele Regeln in diese Sitten und Traditionen eingebracht.

 

Dazu zählen vor allem die Versorgung, die Brautgabe, Kleidung usw. Trotzdem muss man darauf aufmerksam machen, dass diese Sitten und Traditionen mit dem Islâm vereinbar sein müssen, denn sie sind verboten, wenn sie den islâmischen Regeln widersprechen oder zu verbotenen Handlungen führen, wie beispielsweise, dass Männer und Frauen gemeinsam auf einer Hochzeit feiern oder dass die Baut freizügige Kleidung vor fremden Männern trägt usw.

 

Es ist jedoch unbedenklich, die Hochzeit so zu feiern – ohne verschwenderisch zu werden oder andere zu belästigen – wie dies in der Frage erwähnt wurde.

 

Allâh weiß es am besten!

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