Verrichten der `Umra für Verstorbene oder Lebendige

9-11-2009 | IslamWeb

Frage:

Allâh erwies mir die Gunst, in den letzten zehn Ramadân-Tagen eine ´Umra verrichten zu können. Ich möchte Sie nun fragen, ob mir für jedes Mal eine ´Umra angerechnet wird.
Ich meine damit, ob mir sechs ´Umras gutgeschrieben werden, wenn ich sechs Tage in Makka bleibe und jeden Tag eine ´Umra durchführe oder nur eine `Umra?
Darf ich für noch lebende Personen eine ´Umra durchführen oder nur für Verstorbene? Gebt mir bitte eine Auskunft!
Möge Sich Allâh Eurer erbarmen und Sie segnen!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist erwünscht, mehrere ´Umras zu verrichten. Man wird gemäß der Anzahl der verrichteten ´Umras belohnt. Wenn du also sechs Tage in Makka verweilst und jeden Tag eine ´Umra verrichtest, werden dir sechs ´Umras angerechnet, nicht nur eine.

 

Die ´Umra für eine lebende Person zu verrichten ist unbedenklich, wenn man beabsichtigt, der Person die Belohnung hierfür zukommen zu lassen. Die Person wird – so Allâh will – dafür belohnt.

 

Wenn damit jedoch die Vertretung gemeint ist, so gilt dies nur, wenn die Person so unfähig ist und keine Hoffnung  mehr besteht, dass sie noch dazu in der Lage sein wird. In diesem Fall müsstest du die ´Umra für die Person nach der ´Umra für dich selbst verrichten. Die ´Umra für Verstorbene ist gültig und die Person erhält – so Allâh will – auch die Belohnung.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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