Eine Frau hat den Haddsch noch nicht verrichtet und möchte jemanden beauftragen, den Haddsch für ihren verstorbenen Mann zu verrichten

12-11-2009 | IslamWeb

Frage:

Ich bin seit drei Jahren verwitwet und habe drei kleine Kinder. Den Haddsch habe ich noch nicht verrichtet. Darf ich eine Person dafür bezahlen (von meinem eigenen Geld, nicht von dem Waisengeld meiner Kinder etc.), dass sie den Haddsch für meinen verstorbenen Ehemann durchführt?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Möge Allâh es dir mit dem Besten vergelten, dass du zu deinem Ehemann auch nach dessen Tod so gütig bist. Allerdings musst du erst einmal selbst den Haddsch verrichten, wenn du dazu in der Lage bist und mit einen Mahram reist.

Wenn dir dies verwehrt sein sollte, bist du nicht zum Haddsch verpflichtet. Falls dein Ehemann verstorben sein sollte, bevor er den Haddsch verrichten konnte, muss jemand für ihn den Haddsch von seinem Vermächtnis verrichten. Dies belegen die Gelehrten mit dem Hadîth von Ibn Abbâs  möge Allah mit beiden zufrieden sein , in dem der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte : „Die Schulden gegenüber Allâh haben ein höheres Anrecht darauf, beglichen zu werden.“

Dazu kannst du deinen Anteil nach Belieben spenden und auf den Lohn von Allâh hoffen.

Wenn dein Ehemann allerdings vor seinem Tode den Haddsch durchgeführt hat oder ihm dies zu Lebzeiten aus finanziellen oder anderen Gründen verwehrt war, kann jemand für ihn den Haddsch aus anderen Quellen finanziert durchführen lassen. In jedem Fall muss derjenige, der den Haddsch stellvertretend durchführt, selbst bereits den Haddsch verrichtet haben, wie uns Ibn Abbâs überliefert: Der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sah, wie jemand für seinen Bruder oder Verwandten Namens Schibrima die Talbiya ausrief und für sich selbst den Haddsch noch nicht vollzogen hatte. Da sagte er zu ihm: „Vollziehe den Haddsch zuerst für dich und dann für Schibrima!“ Überliefert von Imâm Ahmad und Ibn Mâdscha. Der Gelehrte Al-Albânî stufte den Hadîth als authentisch ein.

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass die Belohnung für diesen Haddsch dem Toten zu Gute kommen wird, wobei dies die maßgebliche Meinung ist, die sich auf stichhaltige Beweise stützt.

Und Allâh weiß es am besten.

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