Darf man einen Platz auf Lebenszeit mieten und darf man einen Platz für eine nicht bekannte Mietsumme vermieten?

17-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich habe einen Laden, der auf Lebenszeit gemietet ist, jedoch nimmt die Miete jedes Jahr ein wenig zu. In diesem Laden verkaufe ich Gewürze, und bei mir arbeiten meine Neffen, die monatlich ihr Gehalt bekommen. Ich beschloss - auf Grund meines Umzugs in eine andere Stadt, die weit von meinem Laden liegt -, dass ich einen Händler in meinen Laden einbinde.
Und zwar auf die Weise, dass ich ihm einen bestimmten Betrag für die Ware zahle und diesen Betrag später wieder nach der Partnerschaftszeit von ihm zurückfordere. So übernimmt er den Laden mit all dessen Dekorationen, Regalen und Waagen. Ich bin jedoch immer noch der Verantwortliche vor dem Staat hinsichtlich Beendigung sowie Erneuerung der Lizenzen, Steuern und Versicherungen.
Er hat also mit den staatlichen Angelegenheiten nichts zu tun. Dafür muss er mir aber monatlich einen Teil von seinem Gewinn zukommen lassen, mehr oder weniger, je nach dem jährlichen Markt und unserer gemeinsamen Vereinbarung.
Meine Frage lautet:
Ist in dieser Sache etwas Zweifelhaftes oder ist es erlaubt?
Hat der Vermieter des Ladens auch damit etwas zu tun?
Bitte helft mir weiter!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Die eben erwähnte Frage umfasst mehrere Arten des Verderbens:

 

1-Dass der Laden auf Lebenszeit gemietet ist. Das ist verboten, weil der Vertrag auf eine bestimmte Frist festgesetzt werden muss oder als monatliche Zahlung, so dass jeder der beiden Partner jederzeit den Vertrag kündigen kann.

 

2- Die erwähnte Situation fällt unter die Rubrik „Verkauf und Kredit“. Denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Verkauf mit Kredit ist nicht erlaubt.“ An-Nasâ`î.

Dazu gehört also auch, dass du diesem Mann einen Betrag zahlst, den du aber am Ende der Partnerschafft zurückforderst. Dies zählt als Kredit, der in deinem Geschäftsabschluss mit diesem Mann enthalten ist.

 

3- Du hast ihm den Laden für eine unbekannte Mietsumme vermietet, die sich jedes Jahr je nach Marktstand vermehrt oder verringert.

 

Das bereits Erwähnte genügt also, um diesen Fall als ungültig einzustufen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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