Urkundenfälschung und Unterstützung dessen, der einen Zinskredit aufnehmen möchte.

17-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich arbeite in der Verkaufsabteilung einer Firma, die Anhänger verkauft. Manchmal verlangt der Kunde, dass ich eine einzige Rechnung für einen Lastwagen und einen Anhänger ausstelle, obwohl wir keine Lastwagen verkaufen. Er macht dies, um damit einen verzinslichen Kredit aufnehmen zu können. Gemäß meines Amtes bin ich der dafür Verantwortliche. Deshalb bin ich beunruhigt.
Ist das eine Sünde? Wie kann ich sie büßen? Soll ich diese Stelle sofort verlassen und eine andere suchen? Übrigens, dieses Ereignis ereignete sich nur selten in den fünf Jahren, die ich in diesem Beruf verbrachte. Es kann aber sein, dass Gleiches von mir irgendwann verlangt würde. Ich bitte um Rat.
Vielen Dank!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Eine einzige Rechnung für den Lastwagen und den Anhänger auszustellen, schließt in sich zwei Gegenstände der Vorsicht; und zwar:

 

1- Verfälschung der Wahrheiten, denn der Kunde hat in der Tat nur den Anhänger gekauft. Den Lastwagen in der Rechnung aufzuführen ist Betrug und gilt als Urkundenfälschung. Diese Fälschung ist ohnehin absolut verboten.    

  

2- Wusste der Fragesteller, dass der Kunde die Rechnung dafür verwenden wird, einen verzinslichen Kredit aufzunehmen, ist seine Unterstützung dabei Sünde. Wusste er das nicht, sollte er die Rechnung nur der Tat gemäß ausstellen.

 

Was das Beibehalten oder das Verlassen des Berufes betrifft, so brauchst du deinen Beruf nicht zu verlassen. Du sollst aber zu Allâh reumütig zurückkehren und darauf bestehen Ähnliches nicht mehr zu tun.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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