Was muss derjenige tun, der im Ramadân absichtlich sein Fasten gebrochen hat?

15-8-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich habe einen 33 jährigen Freund, der wiederum einen Bruder und eine Schwester hat. Dieser Freund kümmert sich sehr um seine kranke Mutter. Als die Krankheit seiner Mutter heikler wurde, unterließ er das Fasten im Ramadân fünf Tage lang, weil er depressiv wurde. Wie beurteilt die Scharî'a dieses Verhalten? Was muss er zusätzlich zum Nachholen dieser fünf Tage machen? Muss er noch Arme speisen oder Almosen geben? Ich bitte euch um Hilfe. Vielen Dank!

Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Wie seltsam ist doch das Verhalten deines Freundes, möge ihn Allâh rechtleiten! Er sollte eher bei Allâh Hilfe suchen, Ihn darum bitten, diese Krise zu beheben, anstatt Ihm den Gehorsam zu verweigern. Er kommt somit vom Regen in die Traufe. Dieses Verhalten stammt nur von einem, den der Satan zum Straucheln verleitete und ihn dazu brachte von Allâh abzukehren.

 

Dein Freund sollte reumütig zu Allâh zurückkehren und diese Übeltat und große Sünde bereuen; das Fasten im Ramadân absichtlich und unberechtigt zu unterlassen gehört nämlich zu den gewaltigsten Sünden überhaupt.

 

Der Gelehrte Ibn Taimiya  Allah   erbarme sich seiner meinte: "Wer das Fasten im Ramadan absichtlich und unberechtigt unterlässt, der begeht somit eine der Großen Sünden."

 

Der Hadîth-Gelehrte Ad-Dhahabî  Allah   erbarme sich seiner meinte: "Wer das Fasten im Ramadan ohne Entschuldigung, Krankheit und grundlos unterlässt, der ist noch schlechter als der Ehebrecher, der Tributnehmer und der Alkoholiker. Man zweifelt an seinem Glauben und bezichtigt ihn der Ketzerei und des Sittenverfalls."

 

Die Rechtsgelehrten sind einstimmig der Meinung, dass er das Fasten dieser fünf Tage nachholen muss. Im Widerspruch zu den Hanafiten und Mâlikiten meinen die meisten Rechtsgelehrten, dass er sonst zu nichts verpflichtet ist. Bei der Mehrheit der Rechtsgelehrten ist nur derjenige zur Sühne verpflichtet, der sein Fasten durch den Geschlechtsverkehr nichtig macht, wofür auch die Beweise sprechen.

 

Es wäre empfehlenswert, wenn dein Freund freiwillig fastet und Almosen gibt, soviel er vermag, Allâh sagt nämlich: "Wahrlich, die guten Taten tilgen die bösen." (Sûra 11:144)

 

Allâh weiß es am besten.

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