Halte dein Versprechen, solange der Verlobten kein Schaden entsteht!

20-3-2019 | IslamWeb

Frage:

Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Geschöpfe, und Ihn bitten wir um Hilfe! Ich bin ein junger Mann, der die Heirat zum Wohlgefallen Allâhs und der Sunna Seines Gesandten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) entsprechend anstrebt. Eine junge religiöse Frau, die gerade ein Magisterstudium absolviert, gefällt mir. In Anwesenheit des islâmischen Sachwalters der jungen Frau ist dann das Ja-Wort (Gefallen und Akzeptanz beider Seiten) zum Ausdruck gekommen. Das Problem dreht sich um folgenden Punkt: Die Beziehung besteht seit zwei vollen Jahren ohne Festlegung eines Termins der islâmischen Verlobung und dies aus folgenden Gründen: Mal durch Begründung der Krankheit der Mutter, mal durch ihre derzeitige Situation, weil das Haus noch nicht fertiggestellt sei, um meine Familie zu empfangen.
Ich habe mich mehrmals getrennt, aber die junge Frau möchte mich heiraten und sagt mir: „Mach dir keine Sorgen! Alles wird zu seiner rechten Zeit geschehen!“
Ich bin verzweifelt, was soll ich tun? Bitte helfen Sie mir, möge Allâh Sie segnen! Entschuldigen Sie die Länge!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn das, was zwischen euch geschieht und was du mit Ja-Wort (Gefallen und Akzeptanz) beschrieben hast, die Abschließung eines Heiratsvertrages bedeutet, der die Bedingungen erfüllt, und sich lediglich die Hochzeitsfeier und alles, was damit zusammenhängt, verzögert, dann ist diese junge Frau seit diesem Zeitpunkt deine Ehefrau. Du kannst sie nicht einfach loswerden außer durch eine Scheidung, wie jede andere Ehefrau auch.

Wenn du sie scheidest, erhält sie die Hälfte der Brautgabe, weil du ihr eine Brautgabe im Vertrag genannt hast.

Wenn das, was geschehen ist, lediglich eine Verlobung darstellt und dich die Umstände nicht dabei unterstützen zu heiraten, dann kannst du die Verlobung bedenkenlos auflösen. Allerdings ist es besser für dich, dein Versprechen zu halten, solange die Verlobte keinen Schaden erleidet, wenn sie auf dich wartet, bis Allâh es dir ermöglicht. Möge Allâh uns und allen ihre Angelegenheiten erleichtern!

Und Allâh weiß es am besten!

www.islamweb.net