Das dreimalige Aussprechen der Scheidung

2-10-2011 | IslamWeb

Frage:

Hallo, ich habe eine dringende Frage, die mir sehr am Herzen liegt.... Ich bin Österreicherin und seit einigen Jahren Muslimin, es gibt einen Mann (Türke-Moslem) den ich über alles liebe und der auch mich von ganzem Herzen liebt, wir haben im März islamisch geheiratet und kurz darauf ist vieles passiert, wir haben beide sehr gelitten, weil er unsere Situation als hoffnungslos und aussichtslos betrachtete, ich ertrug die Schmerzen der Ablehnung nicht und wollte Klarheit, gestern haben wir gegenseitig 3 mal nacheinander die Scheidung ausgesprochen. Danach hat sich mein Mann geöffnet und wir haben geredet und uns versöhnt...Jetzt weiß ich nicht wie das ist, ob die Scheidung gültig ist und alles verloren ist oder ich noch seine Frau sein kann. Ich liebe ihn so sehr! Wir haben jeweils 3x nacheinander “ich scheide mich“ gesagt-es tat so weh, ich hätte mir gewünscht er hätte mich davon abgehalten... meine Frage ist, ob das jetzt hinfällig ist, weil wir uns in dieser Trennungszeit (3Monate),also unmittelbar danach versöhnt haben und die Liebe besteht oder haben wir durch das dreimalige aussprechen alles zerstört? Ich hoffe ihr könnt mir helfen? danke

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn der Mann die Scheidung ausspricht, ist sie sofort gültig, ungeachtet dessen, ob dies unter Zorn stattfand, da der Zorn den Verstand nicht beeinträchtigt und somit eine Scheidung nicht ungültig werden lässt.

 

Das wiederholte Aussprechen der Scheidung hat folgenden Zweck:

Entweder dient dies der Bestätigung und Bekräftigung der einmaligen Scheidung, oder es soll tatsächlich zum Ausdruck bringen, dass der Mann drei Scheidungen vollzieht. Wenn er also zum Beispiel sagt: „Du bist geschieden, geschieden, geschieden!“, dann versteht man dies als Bestätigung einer einmaligen Scheidung. Hierbei ist jedoch die Absicht des Mannes zu beachten. Wenn er bei einer solchen Aussage tatsächlich nicht die Bestätigung, sondern eine dreimalige Scheidung beabsichtigte, oder wenn seine Aussage unmissverständlich als drei Scheidungen zu verstehen ist, wie zum Beispiel: „Du bist geschieden! Du bist geschieden! Du bist geschieden!“, dann zählt dies gemäß seiner Absicht bei einigen Gelehrten als dreimalige Scheidung. Andere zählen dies als eine einmalige Scheidung. Wir vertreten die Meinung, dass es sich dann um drei Scheidungen handelt.

 

Gemäß unserer Erläuterung handelt es sich jedoch offensichtlich in der Frage um eine einmalige Scheidung und dein Mann kann die Scheidung rückgängig machen, indem er dich wieder in den Ehestand zurückholt, solange du dich in der Wartezeit nach der Scheidung befindest.

 

Es wäre angebrachter, wenn du mit deinem Anliegen ein nahegelegenes Islamisches Zentrum konsultierst und dem dort anwesenden Gelehrten oder Imam deine Frage ausführlich vorträgst.

 

Und Allâh weiß es am besten!

 

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