Verbotenes Heben der Hände beim Gebet

28-2-2017 | IslamWeb

Frage:

Von Anas ibn Mālik wurde berichtet, dass der Gesandte Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Als sähe ich Leute, die nach mir kommen und ihre Hände wie die Schwänze der störrischen Pferde im Gebet heben.“
Ist das Heben der Hände beim Takbīr (die Worte „Allāhu Akbar") verboten? Macht das Heben nach dem Takbīr das Gebet ungültig? Oder ist das Heben der Hände nach dem Takbīr eine Neuerung in der Religion, die aber das Gebet nicht ungültig macht?
Antworten Sie mir bitte ausführlich, möge Allāh Sich unser und Ihrer erbarmen!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allāh, und möge Allāh den Gesandten Allāhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Aus den bekannten Überlieferungen dieses Hadīthes geht hervor, dass der Prophet (möge Allāh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) diese Worte an seine Gefährten richtete, wie es im von Muslim, Ahmad, den Sunna-Werken und Anderen überlieferten Hadīth von Dschābir ibn Samura steht, dass dieser sagte: „Der Gesandte Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam zu uns und fragte: »Warum sehe ich euch eure Hände so heben wie die Schwänze von störrischen Pferden? Seid ruhig im Gebet!«“

 

Weitere Überlieferungen dieses Hadīthes machen die Situation deutlich, für die der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) das Heben der Hände verbot, denn im Sahih-Werk von Muslim und auch bei Anderen steht der Hadīth von Dschābir ibn Samura, in dem er sagte: „Wenn wir mit dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) das Gebet verrichteten, pflegten wir As-Salāmu alaikum wa Rahmatu-llāh, As-Salāmu alaikum wa Rahmatu-llāh [Friede sei mit euch und die Barmherzigkeit Allāhs] zu sagen.“ Und er [Dschābir] zeigte mit seiner Hand in beide Richtungen. Da sagte der Gesandte Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Warum bewegt ihr eure Hände wie die Schwänze von störrischen Pferden, wo es euch doch genügte, eure Hände auf eure Oberschenkel zu legen und euren Brüdern zur rechten und zur linken Seite den Salām-Gruß zu geben?“

 

Diese Überlieferung zeigt, dass sie ihre Hände beim Taslīm (Gruß am Ende des rituellen Gebets) zu heben pflegten und dass er ihnen dies untersagte.

 

Es ist aber eine starke Sunna, die Hände beim Eröffnungs-Takbīr, vor der Verbeugung und nach dem Sich-Erheben von der Verbeugung zu heben. Denn Muslim überlieferte in seinem Sahih-Werk den Hadīth von Ibn Umar  möge Allah mit ihnen zufrieden sein, in dem dieser sagte: „Wenn sich der Gesandte Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zum Gebet aufrichtete, pflegte er seine beiden Hände zu erheben, bis sie in Höhe seiner beiden Schultern waren. Genauso tat er es auch, wenn er sich verbeugen wollte, und er tat wiederum dasselbe, wenn er sein Haupt von der Verbeugung erhoben hatte. Wenn er aber sein Haupt von der Niederwerfung erhoben hatte, tat er dies nicht.“

 

Und Allāh weiß es am besten!

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