Wie man den Vorzug des Sorgens für die Waisen erlangt

16-10-2018 | IslamWeb

Frage:

Ist es besser, für ein Waisenkind im Waisenheim oder zu Hause zu sorgen? Ich habe Allâh sei Dank zwei Söhne und kann noch Kinder bekommen. Und wie ist es, falls ich ein Mädchen adoptiere?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wer für ein Waisenkind sorgt und es gütig behandelt, bekommt eine großartige Belohnung von Allâh. Das gilt für jeden, der für ein Waisenkind sorgt, auch wenn er es nicht zu Hause erzieht. Wer also für die Waisen in Waisenheimen und anderen wohltätigen Einrichtungen finanziell aufkommt, gehört zu denjenigen, die wirklich für die Waisen sorgen, denn das Sorgen für die Waisen beruht auf zwei Aspekten: der finanziellen Unterstützung und der Betreuung der Waisen. Wer beide Aspekte erfüllt, der bekommt die großartige und vollständige Belohnung. Und wer sich nur um die finanzielle Unterstützung kümmert, der hat gewiss die wichtigste Seite der Sorge für die Waisen auf sich genommen und dem kann man daher die Belohnung für das Sorgen für die Waisen nicht absprechen.

Wenn du mit der Adoption eines verwaisten Mädchens meinst, dass du für dieses sorgst, dann ist das wie erwähnt eine großartige wohltätige Tat. Aber wenn du damit meinst, dass sie auch deinen Namen bekommt, dann ist diese Art der Adaption im Islâm harâm.


Falls deine Frau oder eine deiner Schwestern dieses Waisenmädchen während dessen beiden ersten Lebensjahren fünfmal stillt, bis es jedes Mal satt wird, dann wird dieses Waisenmädchen zu deiner Milchtochter. Es wird genau wie deine leibliche Tochter behandelt, du darfst es also nicht heiraten und wirst zu einem Mahram für diese Milchtochter. Aber sie darf weder deinen Namen tragen noch dich beerben.

Falls dieses Waisenmädchen nicht von deiner Frau oder deiner Mutter oder einer deiner Schwestern oder von einer deren Töchtern oder von einer der Töchter deiner Geschwister gestillt wird, dann darfst du nicht mit ihm allein zusammenbleiben, sobald es geschlechtsreif geworden ist, noch darfst du es ansehen, da sie für dich in diesem Fall als fremd gilt (also zum Heiraten erlaubt ist).

Und Allâh weiß es am besten!

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