Die Aura des Mannes ... und der Umstand, dass der Prophet seinen Oberschenkel bedeckte, als Uthmân eintrat

30-4-2017 | IslamWeb

Frage:

Ich habe einen Bekannten, der behauptet, die zu
bedeckenden Körperteile seien vom Bauchnabel bis zur Hälfte des Oberschenkels.
Er stützt sich dabei auf den Hadîth mit der ungefähren Bedeutung, dass der
Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eines
Tages mit freigelegtem Oberschenkel dasaß. Erst kamen Abû Bakr und Umar herein (und
der Gesandte [möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken)] ließ
sein Gewand nicht hinunter). Als dann Uthmân eintrat, ließ er es hinunter...
Wie authentisch ist diese Aussage? Wird mein Bekannter für seine Bemühung um
die korrekte Auslegung belohnt?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

In dem erwähnten Hadith ist von Muslim und Anderen überliefert, dass Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) lag mit freigelegten Oberschenkeln oder Waden in meinem Haus. Abû Bakr bat um Eintritt, er gewährte ihm in dieser Haltung Eintritt. Dann unterhielt er sich, später bat Umar um Eintritt, und er ließ ihn in derselben Haltung ein. Dann unterhielt er sich. Etwas später bat Uthmân um Eintritt, worauf sich der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) aufsetzte und sein Gewand richtete. Er trat ein und redete. Als er hinausgegangen war, sagte Âischa: »Als Abû Bakr eintrat hat dein Gesicht nicht so gestrahlt und du bist gelassen geblieben. Als dann Umar eintrat hat dein Gesicht auch nicht so gestrahlt und du bist gelassen geblieben. Als daraufhin Uthmân eintrat hast du dich aufgesetzt und dein Gewand gerichtet.« Er entgegnete: »Soll ich mich denn nicht vor jemandem schämen, vor dem sich die Engel schämen?«

 

Dieser Hadîth ist kein Argument dafür, seine Oberschenkel zu entblößen. Imâm An-Nawawî schrieb in seiner Erklärung zu Sahîh Muslim: „Es ist kein Argument, weil nicht sicher ist, ob es die Waden oder die Oberschenkel waren, die freigelegt waren.“

 

Es sind eindeutige authentische Beweise überliefert, dass der Oberschenkel zu den bedeckenden Körperteilen gehört. Somit weißt du, dass der zu bedeckende Bereich des Mannes nicht bis zum Oberschenkel reicht, wie dein Bekannter angenommen hat. Wisse, dass ein Urteil aus eigenem Bemühen nur von jemandem gefällt werden kann, der eine gewisse Stufe im Wissen erreicht hat. Diese Stufe erreicht man nur mit ernsthaftem und vollem Einsatz, reichlichem Wissen und der umfassenden Erlangung einiger Wissensbereiche, die von den Gelehrten genannt wurden und in den Büchern über die Methodologie der Normenlehre (Usûl Al-Fiqh) zu finden sind. Man sagt über niemanden, dass er für seine eigene Bemühung belohnt wird, bis er das nötige Wissen für den Idschtihâd (Bemühung um selbständige Urteilsfindung) erlangt hat und die Gelehrten ihm dies bezeugen. Dann sagen wir, dass er, wenn er sich um Urteilsfindung bemüht und nicht irrt, die zweifache Belohnung erhält. Und wenn er sich um Urteilsfindung bemüht und irrt, die einfache Belohnung erhält. Al-Chattâbî sagte: „Dies gilt für den, der alle nötigen Wissenschaften zum Idschtihâd gelernt hat, die Methodologie der Normenlehre kennt und über die Arten des Analogieschlusses Kenntnisse besitzt. Wer nicht zum Idschtihâd berechtigt ist, wird dafür zur Verantwortung gezogen und nicht für seine Fehler entschuldigt. Vielmehr ist zu befürchten, dass er sündigt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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