Der Verkauf an den, der den Kauf mit dem Ziel anordnet, es zu besitzen oder weiterzuverkaufen

26-3-2018 | IslamWeb

Frage:

As-Salâm alaikum wa Rahmatullah!
Ich möchte ein Auto über die islâmische Bank kaufen. Allerdings habe ich von der starken Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten in dieser Sache gehört. Einige haben es verboten, andere erlaubt und so weiter. Während einem meiner Besuche der Haram-Moschee habe ich einen der Prediger der Haram-Moschee während eines Unterrichts, den er gehalten hat, sagen hören, dass diese Sache haram sei und dass er es als nicht erlaubt einstufe. Außerdem sei dies eine Übereinkunft der Prediger der Haram-Moschee und nicht die Meinung einer einzelnen Person. Daher sind sich die Menschen unsicher.
Meine Frage lautet: Ich möchte ein Auto auf diese Weise kaufen und verkaufen und daraufhin ein Haus in meinem Land kaufen, weil ich nicht den Preis für dieses Haus besitze. Ich möchte eine genaue Antwort. Warum ist es haram? Ist es erlaubt, das Auto nur zum Fahren zu kaufen?
Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Deine Frage besteht aus zwei verschiedenen Fällen:

 

  1. Der Verkauf an den, der den Kauf mit dem Ziel anordnet, es zu besitzen.
  2. Der Verkauf an den, der den Kauf mit dem Ziel anordnet, „Tawarruq“ zu treiben (Tawarrug bedeutet, dass eine Ware auf Kredit ohne Zinsen gekauft wird, um sie weiterzuverkaufen).

 

Der erste Fall ist – so Allah will – nach authentischer Meinung erlaubt. Denn die Bank besitzt die Ware tatsächlich und verkauft sie daraufhin an den, der den Kauf angeordnet hat. Diesen Fall haben der Gelehrte Abdulazîz ibn Bâz ( Allah   erbarme sich seiner ) und das ständige Fatwakomitee in Saudi-Arabien erlaubt. Sie haben viele Rechtsgutachten erteilt, die dies unter zwei Bedingungen erlauben:

 

1. Dass die Bank etc. die Ware besitzt.

2. Dass die Ware vorhanden und mobil ist, wenn es sich um mobile Waren handelt.

 

Das zweite Bild ist die berühmte Art des Tawarruq. Die Gelehrten haben in dieser Frage zwei Meinungen. Wahrscheinlicher ist, dass es erlaubt ist, weil es keine Überlieferung gibt, die diese Art des Geschäfts verbietet. Man kann sie nicht mit der Rückkaufvereinbarung  (Al-Îna-Verkauf, das heißt, dass man eine Ware durch eine gesundete Bezahlung kauft und dann dem gleichen Verkäufer die selbe Ware gegen einen niedrigeren Preis verkauft) vergleichen, weil die beiden Verkäufe getrennt voneinander ablaufen. Daher ist es erlaubt. In Ar-Raud Al-Murbi steht: „Wenn man Geld benötigt und etwas im Wert von 100 für mehr kauft, um von seinem Verkauf zu profitieren, ist dies bedenkenlos. Dies wird Tawarruq genannt. Es wurde in Al-Insâf erwähnt. Dort wurde gesagt, dass es der Rechtsschule entspreche und die Gefährten (von Ahmad ibn Hanbal) der Meinung seien.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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