Der Verkauf kostenloser Geschenke zwischen Legitimität und Verbot

2-7-2018 | IslamWeb

Frage:

Im Namen Allâhs, des Allerbarmers, der Sich-Erbarmenden
Das Lob gebührt Allâh. Manche Unternehmen legen der Ware bzw. dem Produkt, für das sie werben wollen, ein kostenloses Geschenk bei und versehen dieses Angebot mit einem bestimmten Preis. Folglich trennen einige Verkäufer das kostenlose Geschenk vom eigentlichen Produkt und bieten das Produkt für den gleichen Preis wie das ursprüngliche Angebot an, allerdings ohne das Geschenk. Dieses nutzen sie entweder selbst oder bieten dieses Produkt wiederum einzeln zum Verkauf an. Wie ist dies islâmisch zu beurteilen? Möge Allâh sie mit Gutem belohnen!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn dieser Verkäufer diese Ware samt dem beigefügten Geschenk gekauft und in Besitz genommen hat, dann ist nichts daran auszusetzen, dass er es unabhängig vom Produkt verkauft oder es nutzt, da er dessen Besitzer ist und die Freiheit hat, darüber in Form eines Gewinnerwerbes oder einer Nutzung zu verfügen. Sollte der Verkäufer jedoch ein Vertreiber des Unternehmens und kein Käufer sein, also lediglich das Produkt vertreiben und für die Distribution von der Firma eine Gegenleistung erhält, dann darf er das Geschenk nicht vom Produkt trennen, das er vertreibt. In diesem Fall wäre es Veruntreuung und damit ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Unternehmens.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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