Verschlafen des Gebets aufgrund der Einnahme von Medikamenten

29-1-2018 | IslamWeb

Frage:

Ich bin eine 29-jährige Frau. Ich leide unter einer psychischen Krankheit, die mich dazu zwingt, Schlafmittel einzunehmen. Meistens schaffe ich es wegen der Nebenwirkungen des Medikaments nicht, rechtzeitig aufzustehen, um das Morgengebet zu verrichten. Wie ist dies zu beurteilen? Werde ich für meine Handlung zur Rechenschaft gezogen?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Gebet ist die bedeutsamste Elementarpflicht der Religion nach dem Glaubensbekenntnis. Allâh der Erhabene warnt uns davor, es zu vernachlässigen, indem Er sagt: „Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn für ihre) Verirrung vorfinden.“ (Sûra 19:59).

 

Weiterhin sagt der Erhabene: „Wehe nun den Betenden, denjenigen, die auf ihre Gebete nicht achten.“ (Sûra 107:4-5).

 

Allâh der Majestätische verbietet selbst demjenigen, der sich auf dem Schlachtfeld befindet und dem Feind gegenübersteht,  das Gebet zu unterlassen. Das beweist, wie wichtig das Gebet im Islâm ist.

 

Die beste Art, die psychischen Krankheiten zu behandeln, besteht darin, die Pflichten einzuhalten und sich von den verbotenen Dingen fernzuhalten. Und die höchste Pflicht ist das Gebet. Allâh der Erhabene sagt: „Wer rechtschaffen handelt, sei es Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, den werden Wir ganz gewiss ein gutes Leben leben lassen.“ (Sûra 16:97).

 

Wenn sich der Mensch an den Islâm hält, an die Vorbestimmung glaubt und dabei auf Allâh vertraut, wird er – so Allâh will – geheilt.

 

Dass er das Gebet so lange hinauszögert, bis dessen Zeit vorbei ist, verschlimmert nur seine Depression.

 

Man muss also die Gebete pünktlich beten und darf sie nicht vernachlässigen.

Zudem möchten wir anmerken: Wenn es möglich ist, das Medikament so einzunehmen, dass sich seine Wirkung nicht auf die Gebetszeiten erstreckt, ist dies zu tun.

 

Wenn dies nicht möglich ist, der Mensch sich bemüht und trotzdem vom Schlaf überwältigt wird, so sagt Allâh der Erhabene: „Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag...“ (Sûra 2:286).

 

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Im Schlaf kann man nicht nachlässig sein. Man ist nur nachlässig, wenn man wach ist, wenn man das Gebet hinauszögert, bis die Zeit des anderen Gebets anbricht.“ (Dieser Hadith ist authentisch von Imâm Ahmad und Ibn Hibbân über Abû Qatâda überliefert).

 

Möge Allâh der über jeden Mangel Erhabene dich und alle kranken Muslime heilen!

 

Und Allâh weiß es am besten!

www.islamweb.net