Feilen oder Richten der Zähne zu Schönheitszwecken

11-10-2021 | IslamWeb

Frage:

Ich möchte mich erkundigen, wie das Feilen der Vorderzähne im Islām beurteilt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich eine Zahnspange trage und der behandelnde Arzt meinte, dass er einen Teil eines Vorderzahns kürzen wird, da ein Zahn länger ist als der andere. Bitte informieren Sie mich! Möge Allāh es Ihnen mit Gutem vergelten! Ich bin sehr verwirrt. Das Aussehen des Zahnes fällt lediglich jemandem auf, der meine Vorderzähne genau betrachtet. Ist dies also harām oder halāl? Möge Allāh es Ihnen mit Gutem vergelten!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

At-Tabarī erwähnte – und Al-Qurtubī zitierte es von ihm und signalisierte damit seine Zustimmung –, dass der Hadīth von Ibn Mas“ūd, der in den beiden Sammlungen authentischer Hadīthe von Al-Buchārī und Muslim zu finden ist, und besagt, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Tätowiererinnen, die sich tätowieren Lassenden, die sich die Augenbrauen zupfen Lassenden, diejenigen, die zwischen den Zähnen Freiräume schaffen, um schön auszusehen, und diejenigen, die Allāhs des Erhabenen Schöpfung verändern, verfluchte, ein Beweis dafür ist, dass es nicht erlaubt ist, (lediglich) um für den Ehemann oder andere Personen schön auszusehen, etwas an der Schöpfung der Frau zu verändern, die Allāh mit einem Zusatz oder einem Mangel erschaffen hat. Dies gilt ganz gleich, ob sie zwischen den Zähnen Freiräume schafft, sie feilt, einen überflüssigen Zahn ziehen lässt oder die Zahnspitzen langer Zähne entfernt.

Der Hadīth-Gelehrte Ibn Hadschar erwähnt in Fath Al-Bārī, dass er von den Worten des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) „… die zwischen den Zähnen Freiräume schaffen, um schön auszusehen …“ versteht, dass es tadelnswert ist, wenn man dies tut, um schön auszusehen. Wäre dies beispielsweise für eine Therapie notwendig, wäre es erlaubt.

Basierend auf den erwähnten Gelehrtenaussagen ist es wahrhaftig nicht erlaubt, die Zähne abzufeilen falls man damit lediglich darauf abzielt, sich zu verschönern oder gut auszusehen. Falls jedoch eine Notwendigkeit besteht, die dies erfordert, wie beispielsweise eine Therapie oder die Beseitigung einer gravierenden Entstellung, ist es gewiss erlaubt. 

Und Allāh der Erhabene weiß es am besten!

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