Die angenommene Reue und ihre Bedingungen

12-1-2021 | IslamWeb

Frage:

As-Salâmu alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh. Wie soll man Sünden bereuen? Was sind die Anzeichen dafür, dass die Reue von Allâh angenommen wurde?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Allâh der Erhabene hat für seine Anbeter Tauba (Reue) und Umkehr vorgesehen. Er ermuntert sie dazu und verspricht dem Reumütigen Barmherzigkeit und Vergebung, ungeachtet des Ausmaßes seiner Sünden. Dazu gehört das Wort des Erhabenen: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige. Und wendet euch eurem Herrn reuig zu und seid Ihm ergeben, bevor die Strafe über euch kommt, worauf euch keine Hilfe zuteilwerden wird“ (Sûra 39:53-54). Auch sagte er: „Allâh liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten“ (Sûra 2:222).

 

Die Belege für die Notwendigkeit der Tauba im Qurân und der Sunna sind zahllos. Die Gelehrten des Islâms (Allâh erbarme sich ihrer) haben einen Konsens darüber. Wirkliche Reue gilt nur, wenn folgende fünf Bedingungen vorliegen:

 

1)   Aufrichtigkeit: Er muss mit seiner Reue das Antlitz Allâhs des Erhabenen anstreben.

2)   Das Unterlassen der Sünde.

3)   Er muss seine Tat bedauern.

4)   Er muss sich vornehmen, dies nicht noch einmal zu tun.

5)   Die Tauba muss erfolgen, bevor man sich im Sterben befindet.

 

An-Nawawî (Allâh erbarme sich seiner) sagte in seinem Kommentar zum „Sahîh Muslim“: „Die Tauba hat noch eine weitere Bedingung, nämlich dass sie vor dem Sterben erfolgt, wie es in einer authentischen Überlieferung heißt. Wenn der Todeskampf eintritt, also die Seele dem Körper entnommen wird, wird die Reue nicht mehr angenommen. Diese Bedingungen gelten für Sünden, die zwischen dem Menschen und seinem Herrn erfolgen: z. B. Alkohol trinken. Wenn die Sünde jedoch mit dem Recht anderer Menschen verknüpft ist, so muss diese Schuld erst bereinigt werden. Wenn es sich um ein unerlaubtes Gut handelt, so muss er (der Geschädigte) dies für erlaubt erklären. Wenn es sich um ein Recht handelt, muss dies der betreffenden Person ausgeglichen werden. Dies gilt zusammen mit den genannten fünf Bedingungen. Wenn dies erfolgt ist, so möge der Mensch bei seiner Tauba wissen, dass er sich in einem Zustand zwischen der Hoffnung auf angenommene Reue und der Furcht vor der Strafe Allâhs befinden muss. Allâh sagt: ‚und die geben, was sie geben, während ihre Herzen sich (davor) ängstigen, weil sie zu ihrem Herrn zurückkehren werden‘ (Sûra 23:60).“

 

At-Tirmidhî überliefert mit einer bestätigten Überlieferungskette, dass die Mutter der Gläubigen Âischa bint As-Siddîq, die Tochter Abû Bakrs (möge Allâh mit beiden zufrieden sein), den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über diesen Vers befragte: „Sind das diejenigen, die trinken und stehlen?“ Er sagte: „Nein, Tochter von As-Siddîq, es sind diejenigen, die fasten und spenden und gleichzeitig die Befürchtung haben, dass es von ihnen nicht angenommen wird. Jene sind diejenigen, die sich mit den guten Dingen beeilen.“

 

All das widerspricht jedoch nicht der Tatsache, dass es Hinweise auf die Aufrichtigkeit der Tauba des Menschen gibt, die man in Erwägung ziehen kann. Dazu gehört, dass der Reumütige in seinem Herzen einen Schmerz verspürt über das, was ihm bei Allâh (durch den fehlenden Gehorsam; A. d. Ü.) entgangen ist, und dass er sich selbst als fehlerhaft vor Allâh dem Erhabenen betrachtet. Ebenso gehört zu diesen Anzeichen, dass er sich von der sündhaften Tat fernhält und von allem, was dazu führen könnte. Ebenso, dass er sich bemüht, seinem Herrn und Gebieter näher zu kommen, dass er sich in die Umgebung tugendhafter Menschen begibt und sich von schlechten Personen fernhält und dass er die von Allâh angenommene Tauba als eine gewaltige Gnade von den Gnaden Allâhs betrachtet. Er freut sich darüber, möchte sie bewahren, befürchtet, sie zu verlieren und hat Sorge vor einer drohenden Strafe, wenn er seine Reue erneut bricht.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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