Islam Web

Fiqh des Erbrechts

  1. Fiqh des Erbrechts

Klärung einiger Missverständnisse über die Erbverteilung im Islâm

Klärung einiger Missverständnisse über die Erbverteilung im Islâm

Die Feinde des Islâm haben versucht den Qurân anzuzweifeln, indem sie die Verse über das Erbe kritisierten. Sie sagen, der Qurân gewähre den Frauen im Allgemeinen und insbesondere der Ehefrau nur die Hälfte dessen, was Männer im Allgemeinen und insbesondere die Ehemänner erhalten. Sie behaupteten, der Qurân hätte die Rechte der Frau beschnitten.

Im Folgenden wollen wir diese angeblichen Kritikpunkte widerlegen:


Erstens: Die Aussage, der Islâm hätte der Frau weniger als dem Mann an Erbe zugesprochen ist so pauschal nicht richtig. Die Erbaufteilung zwischen Männern und Frauen richtet sich nach vier Fällen.

Fall eins: Die Frau erhält genauso viel wie der Mann, wie dies bei den Geschwistern mit gleicher Mutter der Fall ist. Jeder Einzelne erhält ein Sechstel, egal ob Mann oder Frau. Wenn es sich um mehrere handelt, erhalten sie zusammen ein Drittel, wobei eine Frau den gleichen Anteil am Drittel hat wie ein Mann.

Fall zwei: Die Frau erbt allein und schaltet potentielle männliche Erben aus. Wenn etwa ein Mann oder eine Frau verstorben ist und eine Tochter, eine Vollschwester und einen Halbbruder väterlicherseits hinterlässt, dann erhält die Tochter die Hälfte und die Vollschwester die andere Hälfte, der Halbbruder väterlicherseits geht leer aus, weil er durch die Vollschwester vom Erbe ausgeschlossen wird, obwohl er ein Mann ist und sie eine Frau.

Fall drei: Die Frau erhält mehr als der Mann. Wenn etwa jemand eine (Voll- oder Halb-) Schwester hinterlässt und die Mutter und einen Onkel. Die Schwester erbt die Hälfte, die Mutter ein Drittel und das restliche Sechstel erbt der Onkel. Schwester und Mutter sind beide weiblich, beide erhalten mehr als der männliche Erbe, in diesem Fall der Onkel.

Fall vier: Die Frau erhält halb so viel wie der Mann, dies geschieht in mehreren Fällen, wie etwa in den folgenden:


Tochter und Sohn, Enkel und Enkelin, Vollschwester und Vollbruder, Halbschwester und Halbbruder oder der Anteil der Ehefrau und der des Ehemanns im Vergleich. In diesen Fällen erhält die Frau jeweils die Hälfte dessen, was der Mann erhält. Aber warum? Welche Weisheit versteckt sich dahinter? Wird hier wegen des Geschlechts bevorzugt? Oder gibt es eine andere Erklärung für diesen Unterschied?

Die Antwort auf diese Fragen sieht wie folgt aus:


Hier wird ganz bestimmt nicht ein Geschlecht dem anderen bevorzugt. Der Beweis hierfür ist, dass es auch Fälle gibt, in denen Frauen genauso viel wie Männer erben, oder mehr erhalten, oder sogar Männer vom Erbe ausschließen, wie eben erwähnt. Wer vermutet, dass die Erbanteile für männliche und weibliche erben allein durch das weibliche oder männliche Geschlecht begründet sind, der hat den Quran nicht verstanden.

Der Qurân unterscheidet nämlich beim Erbanteil nach drei Kriterien:


1. Der Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenem und Erben egal welchen Geschlechts. Je näher man verwandt ist, desto höher wird der Erbanteil, hierbei spielt das Geschlecht keine Rolle.


2. Der Altersunterschied bei den Generationen: die Generationen, die noch ein längeres Leben vor sich haben und sich auf die Verantwortung vorbereiten müssen, erhalten in der Regel mehr Erbe als die Generationen, die nicht mehr lange zu leben haben und keine große Verantwortung mehr haben. Meist sind schon Andere für sie verantwortlich. Hierbei spielt das Geschlecht der Erben keine Rolle. Die Tochter des Verstorbenen erbt mehr als dessen Mutter, beide sind weiblichen Geschlechts, die Tochter erbt sogar mehr als der Vater, selbst wenn sie noch ein Säugling ist, die sich gar nicht an ihren Vater erinnern kann, ja selbst wenn der Vater des Verstorbenen den Verstorbenen finanziell versorgt. Die einzige Tochter erhält sogar allein die Hälfte. Genauso erbt der Sohn des Verstorbenen mehr als der Vater des Verstorbenen, obwohl beide männlichen Geschlechts sind.


3. Die finanzielle Last, die der Islam dem Erben gegenüber Anderen aufbürdet. Dies ist das einzige Kriterium, bei dem ein Unterschied zwischen den Geschlechtern besteht. Doch ist dieser Unterschied kein Unrecht gegenüber der Frau, ja es ist eher das Gegenteil der Fall. Wenn nämlich die Erben den gleichen Verwandtschaftsgrad haben und derselben Generation angehören, wie etwa die Kinder des Verstorbenen, Jungen und Mädchen, dann ist die unterschiedliche finanzielle Belastung meistens die Ursache für unterschiedliche Erbanteile. Deswegen hat der Quran nicht allgemein bestimmt, dass bei allen Erbberechtigten ein Unterschied zwischen Männern und Frauen besteht. Dies trifft nur in einer bestimmten Konstellation zu. Die Verantwortung des Sohns ist im islamischen System größer als die seiner Schwester. Er muss für sich selbst aufkommen, sobald er geschäftsfähig ist, er muss der Frau die Brautgabe zahlen, er muss die Frau versorgen und auch die Kinder, das betrifft die Ausbildung, die medizinische Versorgung, die Kleidung und vieles mehr. Die Frau heiratet in der Regel und muss keine Brautgabe zahlen und für ihren Unterhalt muss ihr Mann aufkommen.