Islam Web

  1. Fatwa
  2. Verhalten, Moral und Arten des Dhikr und Du'âs
  3. Verhalten im Umgang mit anderen Menschen
  4. Im Umgang mit den Eltern
Fatwâ-Suche

Die Sünde desjenigen, der davon abhält die Verwandtschaftsbande zu pflegen

Frage

Ich bin eine Frau und meine Mutter ist seit 14 Jahren tot. Sie besaß einiges an Gold, das mein Vater ihr nach der Hochzeit kaufte. Er hat ihr auch einen kleinen Betrag auf der Bank hinterlegt.
Meine Mutter verstarb bei dem Besuch ihrer Mutter. So nahm meine Oma das Gold an sich, und sie und meine Tanten erbten den Betrag, der noch auf der Bank war. Dies erzürnte meinen Vater, worauf er das Gold und das Geld zurückforderte, jedoch ohne Erfolg, obwohl meine Mutter weder von jemandem etwas geerbt noch Schulden oder gearbeitet hatte.
Mein Vater meint, dass es nicht ihr Recht sei, dass sie das Gold und das Geld erben. Doch sie beharren auf ihrem Verhalten, worauf mein Vater beschlossen hat, die Beziehung zu meiner Oma und meinen Tanten abzubrechen. Dies geht nun die ganzen Jahre so, jedoch pflege ich die Beziehung mit ihnen, seitdem ich vor sieben Jahren geheiratet habe. Dies mache ich ohne Kenntnis meines Vaters, besonders weil mich mein Mann dazu ermutigt und aus Furcht vor der Strafe Allâhs.
Als mein Vater erfuhr, dass ich die Beziehung zu ihnen nicht abgebrochen hatte, wurde er sehr wütend und verbot mir sein Haus zu betreten und auch, meine Geschwister zu sehen, solange er nicht mein Gold bekomme, dass ich mir aus meinem eigenerworbenen Geld vor der Heirat gekauft hatte und zur Heirat meinem Mann schenkte.
Er tut dies als Strafe dafür, dass ich nicht wie er den Kontakt abbreche und weiterhin den Kontakt zu ihnen aufrechterhalte. Er beharrt darauf, dass es so weiter geht und hat alle Mittel unterbunden, um mit ihm zu reden. Meine Frage lautet:
Hat er das Recht so etwas zu tun und sollen wir den Kontakt zu meiner Oma und meinen Tanten abbrechen, damit mein Vater zufrieden ist? Ich bitte um eine Antwort, die sich auch an meinen Vater wendet.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Deiner Frage entnehmen wir drei wichtige Punkte:

1.Deine Großmutter nahm das Gold deiner verstorbenen Mutter.

2.Das Beharren deines Vaters, den Kontakt zu deiner Großmutter und deinen Tanten abzubrechen.

3.Die Aussage deines Vaters, dass er dir nicht erlaubt sein Haus zu betreten und dir verbietet, deine Geschwister zu sehen, bis du ihm all dein Gold gibst.

Zu 1:

Alles, was deine Mutter hinterlassen hat, sei es Gold oder Geld usw,, wird als Erbe betrachtet und muss islâmisch gerecht verteilt werden. Der Ehemann erhält ein Viertel davon, ihre Mutter ein Sechstel, und der Rest wird zwischen den Kindern verteilt, wobei ein Junge den Anteil von zwei Mädchen erhält. So sagt Allâh:

"Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen." (Sûra 4:12)

sowie: "Allâh ordnet für euch hinsichtlich eurer Kinder an: Einem männlichen Geschlechts kommt ebenso viel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts […] Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterlässt, wenn er Kinder hat."

So wissen wir nun, dass die Großmutter und die Onkel (Mütterlicherseits) einen Fehler gemacht haben, indem sie das Gold ungerechterweise an sich genommen haben. Genauso ist euer Vater zu tadeln, indem er von euch fordert, den Kontakt zu ihnen abzubrechen. So lesen wir in einem Hadîth: „Der Zerstörer der Verwandschaftsbande wird nicht das Paradies betreten.“ Al-Buchârî und Muslim.

Es wird von Abû Huraira berichtet, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Allâh erschuf die Schöpfung, und als Er damit fertig war, sagten die Gebärmutter: Dies ist der Rang jener, die Zuflucht bei Dir vor dem Abbrechen der Verwandtschaftsbeziehungen sucht." Er sagte: "Ja, bist zufrieden damit, dass Ich Mich dessen erbarme, der dich pflegt, und den von Meiner Barmherzigkeit ausgrenze, der den Kontakt mit dir abbricht?" Darauf erwiderte sie: "Jawohl!" Da sagte Er: "Dies ist für dich."

Danach sprach der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : "Lest folgenden Vers dazu: "Werdet ihr vielleicht, wenn ihr euch abkehrt, auf der Erde Unheil stiften und eure Verwandtschaftsbande zerreißen", (Sûra 47:22)

So ist es euch nicht erlaubt, eurem Vater in diesem Punkt zu gehorchen, da Gehorsam nur Pflicht ist, solange man zu keiner Sünde aufgefordert wird. Es ist auch falsch von eurem Vater, dass er euch verbietet sein Haus zu betreten sowie, dass du deine Geschwister nicht sehen darfst, solange du ihm nicht all dein Gold gibst.

Es ist nicht verpflichtend für dich, ihm dein Gold auszuhändigen. So hat er die Sünde dafür zu tragen, dass er dir verbietet, den Kontakt zu deinen Geschwistern zu pflegen, da er dich von dieser islâmischen Pflicht abhält. Es ist nicht deine Sünde. Trotzdem ist es Pflicht für dich, ihn gut zu behandeln und zu respektieren. Du sollst für ihn um Rechtleitung bitten und ihm immer gut raten, wo immer es die Situation zulässt.

Es wäre eine gute und lobenswerte Sache, wenn du ihm das Gold schenkst, mit der Absicht, dass die Verwandschaftbande wieder gepflegt werden. Dafür bekommst du Belohnung, so Allâh will. Nichtsdestoweniger ist es für dich, wie bereits erwähnt, keine Pflicht.

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen