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Über Fatwâ

Wie eine Fatwâ erstellt wird

Das Lob ist Allâhs, des Herrn aller Geschöpfe. Ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges denn Allâh gibt und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.

Eine Fatwâ ist eine empfindliche Angelegenheit, der im Islâm großes Gewicht beigemessen wird. Allâh sagt (in ungef. Bedeutung): „Sie fragen dich, was sie ausgeben sollen." (Sûra 2:215). Und Allâh sagt (in ungef. Bedeutung): „Sie fragen dich um Belehrung. Sag: Allâh belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft." (Sûra 4:176) Es gehörte zum Auftrag des Propheten Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu Lebzeiten dieser Aufgabe nachzukommen, wie dies in folgendem Vers erwähnt wird: „Und Wir haben zu dir die Ermahnung hinabgesandt, damit du den Menschen klar machst, was ihnen offenbart worden ist, und auf daß sie nachdenken mögen." (Sûra 16:44)

Der Muftî (ein zur islamischen Rechtssprechung befähigter Gelehrter) folgt dem Propheten Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in eben dieser Aufgabe, die Anliegen der Menschen zu klären. Darüber hinaus ist es seine Aufgabe den Gläubigen die Anordnungen Allâhs mitzuteilen. Beim Erstellen einer Fatwâ folgen wir dem Qurân, der Sunna, dem Konsens der Gelehrten und dem Analogismus (Qiyâs). Bei Meinungsverschiedenheiten wählen wir die bevorzugte Meinung, die am besten belegt ist. Es steht uns nicht zu Meinungen nach eigenem Gutdünken auszuwählen.

Der Imâm An-Nawawî sagte:

„Der Muftî darf beim Erstellen einer Fatwâ über ein Thema, über das Meinungsverschiedenheiten bestehen, nicht einfach ohne nachzuforschen die Meinung wählen, die ihm zusagt, vielmehr soll er die stärkere wählen." Wir richten uns nicht nach den Vorgaben einer Denkschule oder den Vorgaben bestimmter Gelehrter; einige Gelehrte wie Abû Ishâq Al-Marûzî und Ibn Al-Qayyim betrachteten Gelehrte, die derart vorgehen, als verrucht. Die Gelehrten verurteilen jene, die blind den Bestimmungen und Vorgaben anderer folgen, weil der Muftî stets das bevorzugen muss, was er für das Urteil Allâhs hält. Wer Allâhs Urteil ablehnt und den bequemen Weg geht, schmäht die Religion.

Der Bittsteller zieht den Muftî zu Rate, weil er dessen Wissen und Frömmigkeit vertraut. Wird der Bittsteller mit zwei verschiedenen Antworten konfrontiert, darf er nicht einfach nach eigenem Gutdünken die ihm genehme Fatwâ aussuchen, er muss dem Beweis folgen. Die Beweisführung obliegt dem Muftî aufgrund seines Wissens und seiner Frömmigkeit. As-Schâtibî sagte: „Dem Bittsteller steht es nicht zu zwischen verschiedenen Antworten zu wählen, weil er sich durch seine willkürliche Wahl der eigentlichen Pflicht entzieht. Wenn wir den Laien vor die Wahl stellen, dem Urteil irgendeines Gelehrten zu folgen, so wird dieser willkürlich auswählen. Das islamische Recht basiert jedoch auf einer einzigen Angelegenheit: der Anordnung Allâhs. Der Fragesteller hat genauso wenig wie der Muftî das Recht, eine Meinung ohne Rücksicht auf deren Beweise zu bevorzugen.

Es gibt natürlich Meinungsverschiedenheiten in der islamischen Rechtssprechung. Der Fragesteller soll daher nicht wähnen, dass solch eine Fatwâ den Gegenstand seiner Frage legitimiert (die Legitimation liegt bei Allâh, der Muftî bemüht sich lediglich darum, gemäß der islamischen Quellen den Fall zu beurteilen, doch erlauben und verbieten kann er selbst nicht). Im Zweifelsfalle weiß der Fragesteller selbst, welche Absicht er verfolgt und ob der Muftî für sein tiefes Wissen oder aber für nicht islamkonforme Schleichwege und willkürliche Genehmigungen in der Urteilsfindung bekannt ist. Daher soll der Fragesteller in derartigen Fällen nicht denken, es wäre ihm nun erlaubt etwas Verbotenes zu tun; er soll vielmehr Allâh fürchten!

Das Fatwâ-Gremium

Auf dieser Internetseite arbeitet ein Expertenausschuss, der für das Erstellen, Uberprüfen und Genehmigen der Fatwâs veranwortlich ist. Dieser Ausschuss besteht aus einer Gruppe von Hochschulabsolventen der Islamischen Universität in Medina, der Imâm Muhammad ibn Sa'ûd Universität in Riad, sowie Absolventen, die den Islâm von Gelehrten in den Moscheen oder anderen islamischen Bildungseinrichtungen in Jemen und Mauretanien studiert haben. Leiter dieses Expertenausschusses ist Dr. Abdullâh Al-Faqîh, ein Spezialist in Fiqh und Arabischer Sprache.

Wie eine Fatwâ erstellt wird

Eine Fatwâ dieser Webseite durchläuft ein ganz bestimmtes System: Vorbereitung, Prüfung, Zulassung und Endkontrolle des Textes. Zunächst wird die Fatwâ von einem der anerkannten Gelehrten unseres Ausschusses erstellt, anschließend wird sie von der Ausschussleitung überprüft. In der zweiten Phase wird – wenn man zu einem gemeinsamen Schluss gelangt ist – die Fatwâ ausgedruckt. Nach dem Druck und dem Layout wird der Text ein letztes Mal sprachlich und inhaltlich überprüft. Erst dann wird die Fatwâ online gestellt. Sollte es jedoch über eine Angelegenheit in der Fatwâ Unstimmigkeiten geben, beruft der Ausschuss eine Sondersitzung ein, um die Angelegenheit unter Berücksichtigung aller möglichen Gesichtspunkte zu erörtern und somit zur bestmögichen Antwort zu gelangen, die den islamischen Prinzipien entspricht.

Wir bemühen uns durch diese äußerst sorgfältige Vorgehensweise um das Wohlgefallen Allâhs, des Allmächtigen. Wir wollen zur besten Lösung gelangen, mit der die Gelehrten einverstanden sind. Wir berücksichtigen beim Erstellen einer Fatwâ die islamischen Quellen sowie die Umstände, die die Fatwâ hinsichtlich der Zeit, des Ortes oder anderer Kriterien beeinflussen können.

Wir bitten Allâh uns den rechten Weg zu leiten und dass alle Muslime, sowie deren Herrscher, Allâhs Wohlgefallen in diesem Leben wie auch im Jenseits erlangen, und wir bitten Ihn unsere Unpässlichkeiten zu verzeihen!