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Einige Angelegenheiten zum Thema Makler und Vermittler

Frage

Im Namen Allâhs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen,
Wir sind eine Firma, die im Bereich Handel vermittelt, auch international. Wir bewahren die geforderte Ware für die Kunden je nach dem, was sie fordern, sei es nun über die Vermittlungsfirma oder auch im direkten Verkauf. Wir sichern die kompletten Rechte aller Verträge, die zwischen uns und den Kunden geschlossen werden. Wir verwahren das gesamte Geld, das von den Kunden auf unser Konto oder direkt auf das Konto der Verkaufsfirma überwiesen wurde. Diese Garantie ist im Vertrag schriftlich fixiert, der zwischen uns und den Kunden oder durch das Abkommen mit der Vermittlung abgeschlossen wurde.
Unsere Arbeit hinsichtlich des Verkaufs lässt sich in zwei Teile einteilen:
1. Ich nenne einen Preis für die Ware, worauf man sich dann auf den Preis einigt, den ich dem Käufer genannt habe. Im Preis sind nicht die Vermittlungsgebühren enthalten, es geht darum, dass man sich auf Kauf und Verkauf einigt.
2. Ich telefoniere mit den Fabriken und erfrage die Preise und wir einigen uns mit der Fabrik darauf, dass wir von ihnen eine Provision bekommen. Nachdem der Preis mit dem Kunden festgelegt worden ist, fordern wir vom Kunden noch Vermittlungsgebühren. So haben wir von der Fabrik und vom Käufer Geld erhalten. Es gibt einige Lieferanten, die den Preis für die Käufer in dem Maße erhöhen, den wir als Provision von ihnen nehmen; so denkt der Käufer, dass dieser Preis der Preis vom Hersteller ist, ohne dass irgendetwas addiert wird.
Anmerkung: Der Käufer weiß nicht, dass wir von der Fabrik eine Provision bekommen. Wir gewähren jedoch die Qualität der Ware. Es ist schon passiert, dass wir einen großen Betrag verloren haben, als Entschädigung für die Ware des Käufers. Dies war etwas Neues für die Fabrik. Wir haben viele Betrügereien und Täuschungsversuche von einigen Firmen erlebt, so haben wir für die Ware angezahlt und den Rest verloren, da entweder die Firma ihren Standort wechselte oder Konkurs anmeldete, ohne uns darüber zu informieren. Dazu haben wir noch die Anzahlungskosten verloren, die wir vom Käufer genommen hatten, da wir ihm ja die Sicherheit seines Geldes gewährten und er nichts mit dieser Fabrik zu tun hat, sondern nur direkt mit uns.
Einige Firmen haben sich gegen uns verschworen und es abgelehnt, gemäß den Verträgen zu handeln, weil die Preise angestiegen sind. Dies passierte, nachdem der Vertrag abgeschlossen worden war. So haben wir uns an die Verträge gehalten und den Unterschied zwischen den Beträgen bezahlt, ohne dabei aber die Preise zu erhöhen, die wir mit dem Kunden vereinbart hatten.
Auch hatten einige Kunden einfach die Bestellungen storniert, ohne irgendeinen Grund anzugeben. Wir mussten trotzdem den Betrag der Fabrik zahlen, was auch zu unserem Verlust führte.
Wir bitten euch uns zu sagen, ob diese erwähnte Vorgehensweise islamisch war. Falls es irgendetwas Zweifelhaftes oder Verbotenes gab, so teilt uns dies bitte mit, damit wir uns davon entfernen können.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Die Vermittlung im Bereich Handel ist erlaubt, solange die islamischen Richtlinien und Normen eingehalten werden. An erster Stelle steht, dass die vermittelte Ware oder Dienstleistung erlaubt ist. Man muss auch den Lohn des Vermittlers kennen sowie die Kosten der Dienstleistung oder Ware, damit es nicht zu Schaden und Ignoranz von einer der Vertragsparteien kommt. So muss man nicht ganz genau Bescheid wissen, was der Vermittler mit der Ware macht. In „Al-Minhâdsch“ steht:

"Man soll nun zwar über die beauftragte Sache Bescheid wissen, aber man muss nicht jede Einzelheit kennen (was also der Vermittler damit macht oder von wo er sie beschafft)."

Zum ersten Punkt des Fragestellers sagen wir:

Der Vermittler ist vertrauenswürdig zu beiden Parteien, das heißt, es ist ihm nicht erlaubt, irgendeinen Preis dem Käufer anzubieten, vielmehr muss er dem Käufer verdeutlichen, wie viel der Verkäufer der Ware dafür verlangt, und dann die Ware zwischen den beiden vermitteln, jedoch ohne Betrügen einer der beiden Parteien. So muss der Vermittler zuverlässig zu beiden Seiten sein. Im Buch „Durar Al-Hikam“ steht:

"Dem Makler, Verkäufer und dem Arbeiter, der an dieser Sache mitwirkt (zum Beispiel ein Arbeiter in der Fabrik) soll man vertrauen können (das heißt, wenn sie etwas Schlechtes an der Ware sehen, dürfen sie dies nicht verheimlichen)."

Zur zweiten Angelegenheit:

Der Vermittler darf von beiden Parteien Provision empfangen, solange er nicht bei einem der beiden als Vermittler arbeitet. So darf er dann von der anderen Person (die einen Auftrag hat) keine Provision nehmen, außer mit der Erlaubnis desjenigen, für den er arbeitet (etwa der Chef).

Zur dritten Angelegenheit:

Wenn der Makler und Vermittler eine Garantie für die Ware geben und wirklich ein Mangel sichtbar wird, so muss man sich an diese Garantie halten, das heißt, der Käufer gibt die Ware dann nicht dem Verkäufer zurück, sondern dem Makler, der die Ware dann dem zurückgibt, der ihn getäuscht hat.

Man darf also eine Person beim Kaufen vertreten, in dem man sich verpflichtet, falls es Mangel an der Ware gibt, dem Käufer sein Recht zukommen zu lassen.

Und Allâh weiß es am besten.

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