Islam Web

  1. Fatwa
  2. Frau und Familie
  3. Erste Schritte zur Ehe
  4. Rechtsurteile über die Mehrehe
Fatwâ-Suche

Ein Mann hat zwei Ehefrauen, von denen eine der beiden ein Kind geboren hat. Muss er während des Wochenbetts die Nacht bei der Frau verbringen, die das Kind geboren hat?

Frage

Wenn ein Mann zwei Ehefrauen hat, von denen eine der beiden ein Kind geboren hat, muss er dann während des Wochenbetts die Nacht bei der Frau verbringen, die das Kind geboren hat?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der Islâm ist eine Religion der Gerechtigkeit. Seine allgemeinen wie auch seine differenzierenden Regeln beruhen auf der Gerechtigkeit, die keine Partei gegenüber einer anderen bevorzugen. Denn es gibt keine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Allâh dem Majestätischen und einem Seiner Geschöpfe.

Wir erkennen die Gerechtigkeit des Islâm auf all dessen Gebieten, vor allem im Zusammenhang mit der Familie und deren Ordnung. Allâh der über jeden Mangel Erhabene macht die Gerechtigkeit zu einer Bedingung, damit die Polygamie erlaubt ist. Der Majestätische sagt: „Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine …“ (Sûra 4:3).

Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat uns davor gewarnt, einer Ehefrau mehr zugeneigt zu sein als den anderen. Von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein, bei dem die Überlieferungskette endet, ist überliefert: „Wer zwei Ehefrauen hat und nur einer und nicht der anderen zugeneigt ist, kommt am Tag der Auferstehung mit einer herabfallenden Seite.“ Und in einer anderen Überlieferung: „mit einer geneigten Seite.“ (Überliefert von At-Tirmidhî und Abû Dâwûd.)

Ibn Atiyya überliefert in seinem Tafsîr über den Vers „Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln …“ von Mudschâhid: „nicht gerecht in der Zuneigung, Liebe, dem Geschlechtsverkehr und dem Zusammenleben zu sein.“

Daher muss man bei der Ehefrau die Nacht verbringen, die einen islâmischen Hinderungsgrund für den Geschlechtsverkehr wie die Periode oder das Wochenbett hat.

Dies ist eine natürliche Angelegenheit, die ihr nicht das Recht auf die Gerechtigkeit und die Nacht nimmt. Dies entspricht den Überlieferungen der Gelehrten.

Wenn er allerdings eine neue Frau heiratet, verweilt er bei ihr eine Woche, wenn sie eine Jungfrau ist, und drei Tage, wenn sie es nicht ist.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich die verpflichtende Gerechtigkeit unter den Ehefrauen auf die Aufteilung unter ihnen und das Übernachten bezieht. Dies entfällt nicht auf Grund eines islâmischen Hinderungsgrundes am Geschlechtsverkehr, weil die Aufteilung der Übernachtung das Recht der Ehefrau und nicht das des Ehemannes ist.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen