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Unpassende Bewegungen im Gebet: Wo liegt die Grenze?

Frage

Wie ist es zu beurteilen, wenn man hinter einem Imâm ein rituelles Gebet verrichtet und dieser sich nach rechts und links bewegt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn der Imâm sich stark und unablässig bewegt, so bricht es das Gebet und das Gebet hinter ihm wäre nicht korrekt. Die Gelehrten haben festgestellt, dass das Gebet ungültig wird, wenn diese Bewegungen ohne tatsächlichen Grund erfolgen. Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in der Sammlung seiner Fatwâs: „Zu den verbotenen Bewegungen gehört es, wenn diese viel und unablässig ohne nötigen Grund erfolgen. So etwas lässt das Gebet ungültig werden. Es ist deswegen nicht erlaubt, weil es einer Verspottung der Zeichen Allâhs gleichkommt.“

Wenn die Bewegungen des Imâms jedoch gering sind, so wird das Gebet nicht gebrochen. Es spricht zwar nichts dagegen, hinter diesem Imâm zu beten, doch ist es makrûh (verpönt) und beeinträchtigt den Lohn. Die Gelehrten haben unterschiedliche Auffassungen über den Maßstab, was als viel und wenig gelten solle. Manche sagten, dass das Maß entsprechend der herrschenden Sitte gelte. Andere meinten, dass man von vielen Bewegungen dann sprechen müsse, wenn ein Beobachter den Eindruck haben könnte, diese Person befände sich nicht im Gebet, denn so etwas stände im Widerspruch zum Gebet. Was jedoch nicht dem Gebet widerspricht, so wie eine leichte Bewegung, so lässt es das Gebet nicht ungültig werden. An-Nawawî sagte in „Al-Madschmû“: „Die Mehrheit der Gelehrten meint, dass man sich hier auf die herrschende Sitte der Menschen berufen solle. Was also die Menschen als geringfügig ansehen, so schadet es dem Gebet nicht. Was von den Menschen als viel eingestuft wird, so wie mehrere ununterbrochene Schritte und hintereinander erfolgende Handlungen, so bricht es das Gebet.“

Und Allâh weiß es am besten!

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