Eine Frau erkundigt sich nach Folgendem: Wenn sie genügend Geld für den Haddsch hat und sie zugleich einen heiratswilligen Sohn hat, soll sie ihre Pflicht zum Haddsch erfüllen oder ihrem Sohn zur Heirat verhelfen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Diese Frau soll zunächst die Pflicht zum Haddsch erfüllen, wenn sie dazu fähig ist und vorher den Haddsch nicht durchgeführt hat. Der Grund dafür ist, dass der Haddsch für den Fähigen ohne Verzug verbindlich ist. Sie darf also nicht zuerst ihrem Sohn bei der Heirat helfen, denn der Hadsch ist für sie bindend. Außerdem ist sie nicht dazu verpflichtet, ihrem Sohn zur Heirat zu verhelfen.
Und Allâh der Erhabene weiß es am besten!
Vorzüge des Haddsch und der Umra
Rechtschaffene Frauen und Haddsch: - Eine rechtschaffene Frau soll während des Haddsch spenden, geben und...
Im Hadîth von Umm Salama heißt es: „Ich klagte dem Gesandten Allâhs (möge Allâh...
Die beste Form des Dschihâd für eine rechtschaffene Frau ist ein angenommener Haddsch: Dies basiert...