Falls ich am siebten Schawwâl Makka betrete, um nur den Haddsch vorzunehmen, darf ich dort übernachten, so dass ich mich am achten Dhû Al-Hiddscha morgens oder nachmittags nach Minâ begebe?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Pilger, der nur den Haddsch (Ifrâd) vorzunehmen beabsichtigt, nach dem Tawâf Al-Qudûm in Makka übernachtet und sich erst am achten Dhû Al-Hiddscha nach Minâ begibt, solange er im Ihrâm verweilt und dessen Gebote einhält. Dies ist vielmehr die Sunna des Propheten
, die seit altersher von Muslimen befolgt wird.
Allâh weiß es am besten.
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