Ich habe die Riten der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) beendet und möchte nun den Abschieds-Tawâf verrichten und den Haram verlassen. Allerdings möchte ich zudem die Stadt At-Tâif besuchen. Verrichte ich nun den Abschieds-Tawâf und begebe mich nach At-Tâif oder gehört At-Tâif zum Haram-Gebiet? Danach beabsichtige ich die Reise nach Al-Madîna.
Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Grenzen des makkanischen Haram sind bekannt. Keiner der Gelehrten geht davon aus, dass die Stadt At-Tâif zum Haram-Gebiet gehört. Wer den Abschieds-Tawâf vollzieht und sich danach sofort auf den Weg nach At-Tâif macht, der verlässt somit den Haram und hat den Tawâf korrekt vollzogen.
Er muss nicht mehr nach Makka zurückkehren, sondern kann sich dorthin begeben, wohin er möchte. Angemerkt sei, dass der Abschieds-Tawâf der Umra empfohlen, aber nicht verpflichtend ist.
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