Meine Frau hat vergessen, sich nach der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Hadsch) ihre Haare zu kürzen, und wir haben Geschlechtsverkehr ausgeübt, dann hat sie sich an das Kürzen der Haare erinnert. Wie lautet die Rechtsnorm in diesem Fall?
Der Lobpreis gebührt Allah, und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnern Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass die Ausübung des Geschlechtsverkehrs nach dem Lauf zwischen Safa und Marwa und vor dem Rasieren oder Kürzen der Haare die Umra nicht ungültig macht. Falls man dies aber nicht aus Vergesslichkeit oder Unwissen tut, dann muss man ein Opfertier schlachten.
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