Eine Frau trug bei der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Hadsch) einen Niqâb. Ist sie jetzt zu etwas verpflichtet, obwohl sie jetzt in einer Stadt lebt? Was soll sie tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zu den Verboten für die Frauen beim Ihrâm-Zustand gehört das Tragen des Niqâb. Wer dies tut und die Rechtsnorm dafür kennt und sie nicht vergessen hat, soll ein Tieropfer erbringen. Falls sie aber aus Unwissen oder Vergesslichkeit gehandelt hat, dann braucht sie nach der vorzuziehenden Meinung der Gelehrten nichts zu tun.
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