Muss man mindestens alle fünf Jahre die sakrosankte Moschee besuchen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Muslim ist nicht verpflichtet, die sakrosankte Moschee ab und zu zu besuchen. Er ist nur dazu verpflichtet, den Haddsch einmal im Leben zu verrichten. Es ist bekannt, dass das Umschreiten der Ka'ba zu den Pflichten des Haddsch gehört. Vielen Gelehrten nach ist ebenso das Verrichten der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) einmal im Leben eine Pflicht. Wer den Haddsch und die Umra verrichtet, braucht danach die sakrosankte Moschee nicht zu besuchen.
Aber wem Allâh viel Vermögen und gute Gesundheit gewährt und wer somit in der Lage ist, die sakrosankte Moschee zu besuchen und dabei einen Haddsch oder eine Umra zu verrichten, er dies jedoch nicht tut, der verpasst eine große Belohnung. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) teilte mit, dass Allâh der Erhabene sagt: „Der anbetende Diener, dem Ich einen gesunden Körper und viel Vermögen geschenkt habe und der fünf Jahre lang nicht zu Mir kommt, verpasst eine große Belohnung.“ (Überliefert von Ibn Hibbân und Al-Baihaqî, und von Al-Albânî als authentisch bezeichnet).
Der malikitische Gelehrte Al-Hattâb sagt: „Die Gelehrten meinen, dass mit dieser Bestimmung die Empfehlung gemeint ist.“
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