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Die Vorzüglichkeit des freiwilligen Fastens

Die Vorzüglichkeit des freiwilligen Fastens

Von Abû Umâma  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert: „Ich kam zum Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und sagte: «Trage mir etwas auf, was ich von dir nehmen soll!» Er sagte: «Du sollst fasten, denn ihm kommt nichts gleich.»“

In einem anderen Wortlaut heißt es, dass Abû Umâma  möge Allah mit ihm zufrieden sein den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte: „Welche Tat ist am besten?“ Da antwortete er: „Du sollst fasten, denn ihm kommt nichts gleich.“
In einer weiteren Überlieferung heißt es, dass Abû Umâma  möge Allah mit ihm zufrieden sein dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Ordne mir eine Tat an, mit der ich das Paradies betrete!“ Er entgegnete: „Du sollst fasten, denn ihm kommt nichts gleich.“ Danach sah man tagsüber kein Rauch aus dem Haus von Abû Umâma hervorsteigen, außer wenn ihn ein Gast besuchen kam. Falls man also tagsüber Rauch über sein Haus emporsteigen sah, wusste man, dass er einen Gast hatte.
In einer anderen Überlieferung heißt es: „Ich sagte: «O Gesandter Allâhs, Gib mir Anweisung für eine Tat!» Er sagte: «Du sollst fasten, denn ihm kommt nichts gleich.» Daraufhin wurden Abû Umâma, seine Frau und sein Diener nur noch fastend gesehen.
Wenn man tagsüber Rauch über ihrem Haus wahrnahm, sagte man: «Sie haben einen Gast. Jemand ließ sich bei ihnen nieder.» Er praktizierte dies sehr lange und kam darauf zum Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und sagte: «O Gesandter Allâhs, du hast uns angewiesen zu fasten, und ich hoffe, dass Allâh uns dafür Segen schenkt. O Gesandter Allâhs, trage mir deswegen eine weitere Tat auf!» Er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erwiderte: «Wisse, dass dich Allâh durch jede Niederwerfung um eine Stufe erhöht und dir eine Sünde tilgt.»“ Überliefert von An-Nasâ`î (4/165) und Ahmad (5/248) sowie von Ibn Chuzaima (1893), Ibn Hibbân (3425), Al-Hâkim (1/582) und Al-Hâfidh Ibn Hadschar (4/105) als authentisch eingestuft
Nützliches und Lehrreiches:
1. Der Eifer der Prophetengefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein, jene Sachen zu erfragen, die ihnen im Jenseits Nutzen bringen.
2. Das Fasten gehört zu den besten Taten und der oben erwähnte Hadîth beweist, dass es die beste Tat ist. In einem anderen Hadîth heißt es, dass das Gebet die beste Tat ist: „Und wisst, dass die beste eurer Taten das Gebet ist.“ Dem entnehmen wir, dass dies in Bezug auf die jeweilige Person steht, das heißt, für manche Personen ist das Fasten die beste Tat, da es sie daran hindert, verbotene Dinge zu tun und ihre Herzen für die Anbetung Allâhs, des Erhabenen, läutert. Für andere wiederum ist das Gebet die beste Tat, da sie entweder körperlich nicht in der Lage sind viel zu fasten oder dadurch geschwächt werden, anderen Pflichten nachzukommen. Ibn Al-Qayyim  Allah   erbarme sich seiner sagte: „Das Fasten ist für jenen, der starke Gelüste gegenüber Frauen besitzt, besser als eine andere Tat.“
3. Das Fasten ist Grund für die Hemmung der Ursachen, die Gelüste erwecken. Diese Gelüste sind Grund für Sünden und Unterlassen guter Taten. Deswegen wurde jenem Jugendlichen, der nicht in der Lage ist zu heiraten und fürchtet, etwas Verbotenes zu begehen, aufgetragen zu fasten. Aus diesem Grund ist das Fasten in dieser Hinsicht ohnegleichen.
4. Das Befolgen der Anweisung des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken durch Abû Umâma und seine Hausangehörigen in Bezug auf das Fasten. Dies beweist uns, dass die Prophetengefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein stets darin bestrebt waren, auf schnellste Weise den Anordnungen Allâhs und des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Folge zu leisten.
5. Man ist im Islâm dazu verpflichtet, einen Besuch gastfreundlich aufzunehmen und ihn zu ehren. Dazu gehört auch, dass man seinetwegen das freiwillige Fasten unterlässt.

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