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Das Fest

Das Fest

Anas  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Als der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Madîna betrat, hatten sie zwei Tage, an denen sie zu spielen pflegten. Er fragte: 'Was sind das für Tage?', jemand antwortete ihm: 'Wir pflegten in der vorislâmischen Zeit an diesen zu spielen.', da entgegnete der Gesandte  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : "Allâh hat euch diese durch zwei Tage ersetzt, die noch besser sind, nämlich den Opfertag und den Tag des Fastenbrechens.“ (Von Abû Dâwûd überliefert)

Von Abû Ubaid, der Ibn Azhar zugesprochen wird, ist überliefert: "Ich erlebte mit Umar ibn Al-Chattâb  möge Allah mit ihm zufrieden sein den Festtag. Damals sagte er: 'Das sind zwei Tage, an denen der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken das Fasten verbot, nämlich der Tag, an dem ihr euer Fasten brecht und der Tag, an dem ihr von euren Opfern esst.'“ (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
Abû Sa'îd  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verbot das Fasten am Tag des Fastenbrechens und am Tag des Opferns.“ (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
Ibn Abbâs  möge Allah mit beiden zufrieden sein sagte: "Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ging am Tag des Fastenbrechens (auf den Gebetsplatz) hinaus und betete zwei Rak'as, ohne davor oder danach zu beten.“ (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
Umm Atiya  möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte: "Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wies uns an, sie am Tag des Fastenbrechens und am Opfertag mitzunehmen, womit er die alten Frauen, die menstruierenden Frauen und die in ihren Häusern verweilenden Frauen meinte. Was die Menstruierenden betrifft, so beten sie zwar nicht, aber sie beteiligen sich an der Versammlung und an den Bittgebeten der Muslime.“ (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
Nützliches und Lehrreiches:
Erstens: Allâh erwies den Muslimen das Fastenbrechenfest und das Opferfest als Ersatz für die Feste und Feiertage der vorislâmischen Zeit.
Zweitens: Die zwei islâmischen Feste unterscheiden sich gänzlich von den Festen der Nicht-Muslime, was auch immer ihre Religionen und Glaubensrichtungen seien, nämlich:
1- Im Gegensatz zu den Festen der Nichtmuslime beginnen und enden die islâmischen Feste mit der Sichtung des Mondes (der Mondsichel mit bloßem Auge) und nicht durch astronomische Berechnungen.
2- Diese zwei Feste sind mit bedeutenden Anbetungshandlungen verbunden, wie beispielsweise mit dem Fasten, der Zakâ Al-Fitr, dem Haddsch und mit der Schlachtung der Opfertiere.
3- Die Riten dieser zwei Feste bestehen aus gottesdienstlichen Anbetungshandlungen, wie aus dem Takbîr, dem Festgebet und der Predigt. Die Feste der Nicht-Muslime hingegen beinhalten Aberglauben und triebhaftes Handeln.
4- Güte und Solidarität sind an diesen zwei Festen zu erkennen, vor allem in der Zakâ Al-Fitr sowie in der Beschenkung, Schlachtung und Verteilung der Opfertiere.
5- Im Gegenteil zu anderen Religionen hat keines von diesen zwei Festen mit dem Jahresanfang, den Planeten, dem Personenkult oder mit ethnischen oder patriotischen Feierlichkeiten zu tun. Sie sind ausschließlich für Allâh.
Für diese unermessliche Gnade sollte man Allâh auf geziemende Art Dank erweisen, wobei Seine Gebote zu befolgen und Seine Verbote ebenso zu beachten sind, vor allem an den Feiertagen.
Drittens: Es gehört zur Leugnung der Gnadenerweisungen am Fest, dass die religiösen Verpflichtungen vernachlässigt werden, die islâmischen Vorschriften hinsichtlich der Frauenkleidung nicht beachtet werden, das verbotene Zusammensein von Männern und Frauen, die Verschwendung und Maßlosigkeit an Kleidung, Essen und Feiern und den Musikinstrumenten.
Viertens: Es ist für jeden Muslim empfehlenswert, sich für das Fest rituell zu waschen und sich schöne Kleidung anzuziehen, dies ist die Sunna der frühen Muslime.
Fünftens: es ist empfohlen, vor dem Gang zum Festgebet des Fastenbrechens ein paar Datteln zu essen, da der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken darauf bedacht war. Er sollte also an diesem Tag zeitig frühstücken, um der Vorschrift Allâhs zu folgen.
Sechstens: Zur Sunna gehört es, dass Frauen und Kinder an dem Festgebet und an der Versammlung der Muslime teilnehmen. Menstruierende Frauen beten zwar nicht, aber hören der Predigt zu und beten Bittgebete.
Siebtens: Zur Sunna gehört es auch, dass man zum Festgebet zu Fuß geht und dass sich der Hinweg vom Rückweg unterscheidet, dies ist die Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken .
Achtens: Für den Muslim ist es angebrachter, so lange in der Gebetsstätte zu verweilen, bis er die Predigt ganz gehört und zu den Bittgebeten Âmîn gesagt hat, zumal der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken bestimmte, dass menstruierende Frauen an dieser gütigen Versammlung und den Bittgebeten teilhaben sollen.
Neuntens: Das Festgebet hat kein Sunna-Gebet, weder davor noch danach. Betritt der Muslim die Gebetsstätte so soll er nicht zwei Rak'as zur Begrüßung der Gebetsstätte beten. Findet das Gebet jedoch wegen schlechter Witterung in einer Moschee statt, soll er zwei Rak'as zur Ehre der Moschee beten, auch wenn die Zeit ungeeignet sein sollte (etwa zwischen Morgengebet und Sonnenaufgang). Zur Ehre der Moschee darf man beten, auch wenn die Zeit normalerweise fürs Beten nicht geeignet ist.
Zehntens: Es empfiehlt sich für den Muslim, den Takbîr aufzusagen, bevor der Imâm mit dem Gebet beginnt. Es steht ihm zu, den Qurân zu lesen oder Bittgebete zu sprechen, es sei denn, die Zeit ist nicht dafür geeignet. Doch sollte die Beschäftigung mit der Takbîr den Vorrang haben.
Elftens: Wenn die Menschen erst am Nachmittag eines Tages erfahren, dass dieser Tag der Festtag war, so sollten sie das Festgebet am folgenden Tag verrichten. Schließt sich einer dem Imâm an, während dieser sich bereits im Taschahhud (im Sitzen) befindet, sollte er sich ebenso zum Taschahhud setzen und die zwei Rak'as mit dem Takbîr nachholen.
Zwölftens: Wer das Festgebet verpasst, muss dies nach der wahrscheinlicheren Meinung nicht nachholen. Für das Nachholen gibt es keinen Beweis.
Dreizehntens: Die Freude am Fest ist gestattet, insofern man keine Verbote begeht oder keine Gebote vernachlässigt. Am Festtag sollte man seiner Familie gegenüber großzügiger sein, da das zum Wesen des Festes gehört, das seinerseits zum Wesen der Religion gehört.
Vierzehntens: Schön wäre es, wenn sich die Menschen am Festtag zum Essen versammeln. Das bringt nämlich den Sinn des Festes zum Ausdruck. Darüber hinaus ist es auch ein Anlass zur Verbreitung der gegenseitigen Liebe unter den Menschen.
Fünfzehntens: Das Beglückwünschen zum Fest ist einwandfrei. Es wurde überliefert, dass die frühen Muslime einander zum Fest gratulierten, wenn sie sich am Festtag trafen, indem sie einander sagten: "Taqabballâhu minnâ wa minkum (sâlih al-a'mâl)!" - "Möge Allâh unsere und eure (rechtschaffenen Taten) annehmen! Die Gratulation kann je nach den Traditionen der Menschen variieren, insofern diese Ausdrucksweise aus nichts Verbotenem besteht oder dem Beglückwünschen der Nicht-Muslime ähnelt.

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