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Wie schön doch Vermögen in den Händen eines Gläubigen ist

Wie schön doch Vermögen in den Händen eines Gläubigen ist

Die Aussprüche des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sind sehr prägnant und vermitteln gleichzeitig viele Bedeutungen. Der Prophet hatte die Fähigkeit zu eloquenter Rede und weisen Aussprüchen erhalten. Aus einigen seiner Äußerungen lassen sich grundlegende Prinzipien, allgemeine Regeln und gerechte Normen ableiten. Zu beliebigen Bereichen gibt es Überlieferungen, die umfassende Grundprinzipien enthalten und denen verschiedene Unterthemen untergeordnet werden. Einige Hadîthe befassen sich mit Vermögen. Dabei wird die islâmische Sichtweise zu Reichtum dargelegt und es werden Kriterien für den Umgang mit Geld festgelegt. Einer dieser Hadîthe ist die Überlieferung von Amr ibn Al-Âs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): „Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schickte nach mir und befahl, meine Kleider und Waffen zu packen und zu ihm zu kommen. Ich tat, worum er mich bat. So kam ich zu ihm, während er die rituelle Gebetswaschung vornahm. Er blickte mich von Kopf bis Fuß an und sagte: ‚Amr, ich möchte dir die Führung über eine Armee übertragen, damit Allâh dich mit Kriegsbeute segnet. Ich werde dir einen angemessenen Anteil an der Kriegsbeute geben.‘ Ich sagte: ‚Ich wurde nicht Muslim, um nach Reichtum zu streben. Ich wurde nur Muslim, weil ich den Islâm wollte, um mit dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zusammen zu sein.‘ Er sagte: ‚O Amr, die Gnaden eines rechtmäßigen Vermögens sind für den Rechtschaffenen!‘“ (Ahmad, Al-Buchârî in Al-Adab, Abû Awâna, Ibn Hibbân, Al-Hâkim; authentisch nach Al-Albânî).

Nach dem Wortlaut dieser Überlieferung ist Vermögen lobenswert, wenn es rechtmäßig erworben wurde und sich in den Händen eines rechtschaffenen Menschen befindet. Die Rechtmäßigkeit des Vermögens bedeutet, dass es legal erworben wurde. Ein rechtschaffener Besitzer eines solchen Vermögens gibt dies für Dinge aus, die ihm und seiner Gemeinschaft zugutekommen. Er erfüllt die Rechte Allâhs, indem er die Pflichtabgabe (Zakâ) zahlt und für wohltätige Zwecke spendet. Dies ist eine löbliche Haltung gegenüber dem Reichtum, die sich in den Worten „Gnaden eines rechtmäßigen Vermögens“ wiederfindet.

In ähnlicher Weise würdigt ein anderer Hadîth den Reichtum, wenn er auf erlaubtem Wege verdient und ausgegeben wird. Abû Sa’îd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass Allâhs Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Der Besitz ist wahrhaftig verführerisch. Wenn jemand ihn rechtmäßig erwirbt und ihn richtig einsetzt – welch vortreffliche Versorgung ist er dann!“ (Al-Buchârî). In einem solchen Fall ist Reichtum ein wunderbares Mittel für einen Muslim, die ihm zustehenden Pflichten zu erfüllen, die verwandtschaftlichen Bindungen aufrechtzuerhalten, die Verzweifelten zu entlasten und sich die Schmach des Bettelns zu ersparen. Selbstverständlich gibt es noch andere Vorteile des Reichtums. Die Texte der Scharîa, die den Wohlstand loben und den Reichtum empfehlen, sollten in diesem Licht verstanden werden.

Der Hadîth weist auch auf das Ausmaß des Unglücks hin, wenn Geld zu einem verruchten und verkommenen Menschen gelangt. Dieser erfüllt die Pflichten gegenüber Allâh nicht. Das Vermögen bewirkt seinen Untergang und verkümmert zu einem Mittel, um Unheil auf der Erde anzurichten. So jemand kombiniert womöglich die Sünde des unrechtmäßigen Erwerbs von Vermögen mit der Sünde der Verschwendung. Darauf wird im zweiten Teil der Überlieferung von Abû Sa’îd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) hingewiesen: „Und wenn jemand ihn unrechtmäßig erwirbt, ähnelt er jemandem, der isst, aber nicht satt wird“ (Al-Buchârî). Der Mensch hat eine gierige Seele und ein Herz, das leicht vom Materiellen überwältigt wird. Schariâtische Texte, die Vermögen tadeln, vor Extravaganz warnen und zur Enthaltsamkeit und zum Verzicht auf weltliche Vergnügungen ermutigen, sollten in diesem Licht betrachtet werden.

Der Hadîth von Abû Sa’îd und andere ähnliche Überlieferungen sind ein prophetischer Leitfaden und lehren ein gemäßigtes Vorgehen beim Streben nach Reichtum, ohne die Grenzen des Erlaubten zu überschreiten. Dabei spielen weder übertriebene Enthaltsamkeit noch die zügellose Anhäufung von Reichtum eine Rolle. Diese Hadîthe stellen den korrekten Standpunkt zum Vermögen klar. Weder tadelt der Islâm den Besitz von Vermögen gänzlich, noch preist der Islâm den Reichtum uneingeschränkt.

Geht es um Lob und Tadel, so richtet der Islâm das Augenmerk nicht auf das Vermögen an sich, sondern auf den Zustand der Menschen, die dieses Vermögen erwerben, ausgeben und verteilen. Wer nach rechtmäßigem Besitz mit der Absicht strebt, für sich und seine Angehörigen zu sorgen und mit diesem Geld die Welt zu verbessern, indem er es für Gutes und Nützliches ausgibt – ob für den Einzelnen oder die Gemeinschaft –, der weiß, wie ausgezeichnet dieser Wohlstand ist! Einige der Prophetengefährten waren wohlhabende und erfolgreiche Händler, so z. B. Abû Bakr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein). Er legte sein Vermögen gut im Dienste des Islâm und der Muslime an. Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Kein Vermögen hat mir so sehr genutzt wie das Vermögen von Abû Bakr.“ Daraufhin weinte Abû Bakr und sagte: „Gesandter Allâhs! Ich und mein Vermögen sind nur für dich da!“ (Ibn Mâdscha, authentisch nach Al-Albânî). Es gab viele reiche Prophetengefährten, deren Vermögen eine Quelle der Barmherzigkeit und Hilfe für die Menschen war. Diese wohlhabenden Gefährten gaben ihre Gelder für den Islâm aus. Der dritte Kalif Uthmân (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) rüstete die muslimische Armee für die Schlacht von Tabûk mit neunhundertfünfzig Kamelen aus und rundete mit fünfzig Pferden auf tausend Reittiere auf.

Was diejenigen angeht, die Reichtum anhäufen, um Unheil auf der Erde anzurichten und die Wirtschaft durch verbotene Transaktionen wie Zins und Glücksspiel zu korrumpieren, so tragen sie zur Armut und Arbeitslosigkeit in ihren Gesellschaften bei. Durch ihr Tun sammelt sich das Vermögen ausschließlich in den Händen einer bestimmten Gesellschaftsschicht.

Reichtum verwandelt sich in den Händen solcher Menschen zu einem Werkzeug der Zerstörung und des Bösen. Die Geschichte Qârûns (Korah) im Qurân ist hierzu ein gutes Beispiel. Er tat seinem Volk Unrecht, indem er mittels Wucherzinses sein Vermögen erwarb, mit der Behauptung, all dies habe er ausschließlich durch sein Wissen und seine Bemühungen erlangt. Diese falsche Sicht auf Wohlstand und die von ihm verursachte wirtschaftliche Ungerechtigkeit waren Sünde genug, um seinen Untergang zu beschleunigen. Er wollte die Welt beherrschen, doch Allâh der Erhabene ließ ihn von der Erde verschlingen, und er wird bis zum Tag der Auferstehung weiterhin in dieser Erde versinken. Allâh der Allmächtige sagt: „Da ließen Wir mit ihm und mit seiner Wohnstätte die Erde versinken. Und da hatte er weder eine Schar, die ihm vor Allâh half, noch konnte er sich selbst helfen“ (Sûra 28:81).

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