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Gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten und seht euch vor! Teil 2

Gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten und seht euch vor! Teil 2

Kennt Satan die Neigung eines Menschen zu einer bestimmten Begierde, so führt er ihn durch das Tor der Sünde in die Irre. Wenn der Mensch einige Zugänge für den Satan versperrt und er beispielsweise nicht geneigt ist, zu stehlen, Alkohol zu trinken oder Unzucht zu treiben, so bedeutet dies nicht, dass Satan ihn in Ruhe lassen wird. Vielmehr wird er ihn durch das Tor des Gehorsams in die Irre führen! So würde sich Satan zum Beispiel einem Menschen während der rituellen Waschung nähern und ihn vergessen lassen, ob er sich die Hände gewaschen hat oder nicht, oder ihn zweifeln lassen, ob er seine rituelle Waschung vervollkommnet hat oder nicht. Gleichermaßen nähert sich Satan einem Gläubigen beim rituellen Gebet und lässt ihn die Anzahl der Rak‘as (Gebetseinheiten) oder die Anzahl der Niederwerfungen, die er ausgeführt hat, vergessen. Auf diese Weise versucht Satan, einen Diener Allâhs durch Handlungen der Anbetung und des Gehorsams gegenüber Allâh in die Irre zu führen.

Folglich ist die Bedeutung der Worte „… und seht euch vor!“ wie folgt: O mein Diener, hüte dich davor, dass Satan dich täuscht, denn er wird versuchen, dich über alle erdenklichen Wege in die Irre zu führen. Er wird jemanden, der in der Sünde schwelgt, durch Ungehorsam in die Irre führen. Und das stärkste Wirken Satans gegen die Gläubigen ist es, sie durch Taten der Anbetung und der Gehorsamkeit in die Irre zu führen. Deshalb sagt Allâh der Erhabene: „… und seht euch vor!“ Wir stellen oft fest, dass ein Mensch etwas vergisst und sich dann während des Gebets daran erinnert. Satan würde keinen Menschen in einem solchen Zustand (der Hingabe an Allâh) allein lassen. Er hat geschworen, die Menschen in die Irre zu führen, wie Allâh der Erhabene uns mitteilt: „Er (Satan) sagte: ‚Nun, bei Deiner Macht, ich werde sie allesamt ganz gewiss in Verirrung fallen lassen‘“ (Sûra 38:82). Er sagt auch: „Er sagte: ‚Darum, dass Du mich in Verirrung hast fallen lassen, werde ich ihnen ganz gewiss auf Deinem geraden Weg auflauern‘“ (Sûra 7:16).
Er schwor, auf dem geraden Weg zu lauern, um die Gläubigen in die Irre zu führen, nicht auf dem schiefen Weg, der von den Glaubensverweigerern und Lasterhaften beschritten wird. Wenn jemand zum Beispiel für wohltätige Zwecke spendet, könnte er dies öffentlich verkünden und sagen: „Ich habe mehr gespendet als Soundso“, und damit wäre seine jenseitige Belohnung verloren. Es ist offensichtlich, dass Satan versucht, uns durch das Tor des Gehorsams, dessen wir uns nicht bewusst sind, in die Irre zu führen.
Was die zweite Frage betrifft, so lässt sich die Antwort von Schaich As-Scha‘râwi darauf wie folgt zusammenfassen: Wenn Allâh der Erhabene sagt: „Und gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten …“, so bezieht sich der Gehorsam gegenüber Allâh auf die allgemeine Verfügung, und der Gehorsam gegenüber dem Gesandten bezieht sich auf die detaillierte Anwendung der Verfügung. Beispielsweise sagt Allâh der Erhabene: „Und Allâh steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen …“ (Sûra 3:97). Wir gehorchen Allâh in der allgemeinen Vorschrift, nämlich die Pflicht zum Haddsch, wer es sich leisten kann, und wir gehorchen Seinem Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in der detaillierten Anwendung eben dieser Pflicht im Hinblick auf die Handlungen des Haddsch, weil diese Einzelheiten im Qurân nicht beschrieben wurden. Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Lernt von mir, wie ihr eure (Haddsch und Umra) Riten durchzuführen habt“ (Al-Baihaqi, As-Sunan Al-Kubra). Wenn Allâh der Allmächtige sagt: „Und gehorcht Allâh und gehorcht dem Gesandten …“ (Sûra 3:132), so bedeutet dies, dass ein Befehl von Allâh erteilt und vom Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ausgeführt wurde, um uns ein Vorbild zu sein und als eine Art Bestätigung der Vorschrift zu dienen.
Stammt der Befehl ausschließlich vom Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und ist kein damit zusammenhängender göttlicher Befehl erteilt worden, dann handelt es sich um ein Gebot, das im Auftrag Allâhs des Erhabenen auf der Grundlage Seiner folgenden Worte erteilt wurde: „Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch …“ (Sûra 59:7). Auf diese Weise sehen wir, dass es weder Unklarheiten noch Widersprüche in Bezug auf den Gehorsam gegenüber Allâh dem Erhabenen und den Gehorsam gegenüber Seinem Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) geben kann.

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