Islam Web

  1. Fatwa
  2. Verhalten, Moral und Arten des Dhikr und Du'âs
  3. Verhalten im Umgang mit anderen Menschen
  4. Verhalten beim Abbruch von Beziehungen
Fatwâ-Suche

Das Beschützen der Familie vor schlechten Freunden

Frage

Ich versuche mich und meine Familie zu schützen, indem ich nur mit Leuten, die einen guten Charakter haben und sich islâmisch verhalten, verkehre. Damit meine Frau und meine Kinder nur mit religiösen Menschen befreundet sind, musste ich die Verhaltensweisen der Freundinnen meiner Frau und der Freunde meiner Kinder genau betrachten und bewerten. Ich gebe meine Urteile über die Leute nach dem Qurân und der Sunna ab. Ist das eine Verleumdung der Menschen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!

Es ist zweifellos, dass Freunde einen großen (positiven oder negativen) Einfluss auf Personen ausüben können. Das bestätigt der Hadîth von Abû Dâwûd und At-Tirmidhî, überliefert von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein : „Der Mensch folgt dem Glauben seines Freundes. Jeder soll genau wissen, wen er zum Freund hat.“

Deshalb fordert der Islâm dazu auf, nur fromme und gute Menschen zu Freunden zu nehmen und sich von schlechten Personen zu distanzieren. Das Schützen der eigenen Familie vor schlechten Menschen ist islâmisch empfohlen und sogar eine Pflicht, die der Qurân vorschreibt: „O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff die Menschen und Steine sind." (Sûra 66:6). Solange man keine Sünde begeht, stellt die Beurteilung des Freundeskreises der Kinder und der Ehefrau kein Problem dar.

Wenn Sie unbedingt einige schlechten Eigenschaften dieser Personen erwähnen müssen – was grundsätzlich als Verleumdung gilt – dürfen nur kleine Fehler angesprochen werden. Die Rechtsgelehrten erlauben in einigen notwendigen Fällen, unter anderem bei einer Beratung, über die negativen Seiten einer Person zu sprechen. Der folgende Hadîth dient als Beweis: „Fâtima bint Qais sagte: Mu'âwiya ibn Abû Sufyân und Abû Dschahm wollten sich mit mir verloben. Da sagte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken (nachdem er Bescheid gewusst hatte): "Abu Dschahm ist ein schwacher Mann, und Mu'âwiya ist bettelarm und hat kein Geld.“

Wir weisen darauf hin, dass das Sprechen über die Fehler einer nicht anwesenden Person grundsätzlich verboten ist, außer wenn eine große Notwendigkeit besteht.

Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen