Islam Web

  1. Fatwa
  2. Frau und Familie
  3. Die Rechte der Kinder
  4. Die Abstammung und wie man sie nachweisen kann
Fatwâ-Suche

Ist die Bestimmung des Geschlechts vor der Einnistung der Zygote in der Gebärmutter islâmisch verboten?

Frage

Ist die Bestimmung des Geschlechts vor der Einnistung der Zygote in der Gebärmutter islâmisch verboten?

Antwort

Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:

Wenn Sie mit der Bestimmung die Feststellung des embryonalen Geschlechts vor der Einnistung der Zygote meinen, stellt sich die Frage, wie dies überhaupt von Statten gehen soll, da zu diesem Zeitpunkt ja noch gar kein Embryo existiert? Es ist sogar möglich, dass der männliche Samen gar nicht in die Eizelle eindringt und deshalb kein Emryo ensteht. Wenn dies der Inahlt Ihrer Frage gewesen sein sollte, ist die Behauptung der Existenz eines Embryos vor der Einnistung der Eizelle zweifellos eine abwegige Vermutung, geschweige denn die Feststellung, ob es männlich oder weiblich ist. Das Unsichtbare kennt nur Allâh. Wer behauptet, das Verborgene zu kennen, ist ungläubig. Niemand darf solchen Aussage glauben, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer zu einem Wahrsager oder Sterndeuter kommt und seinen Worten Glauben schenkt, hat das verleugnet, was Muhammad herabgesandt wurde." Berichtet von At-Tirmidhî, Abû Dâwûd und anderen, überliefert von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Wenn Sie mit der Bestimmung die künstliche Befruchtung außerhalb der Gebärmutter mit dem Samen des Ehemannes und der Eizelle der Ehefrau meinen, die in einigen europäischen Ländern angewandt wird, wenn beide oder einer der Partner krank sein sollten, um zu untersuchen, ob diese Krankheit an das Embryo vererbt werden könnte, so ist diese Befruchtung experimentell bewiesen und an sich erlaubt. Diese Erlaubnis gilt dann, wenn diese Prozedur keine verbotenen Handlungen beinhaltet, wie etwa dass Fremde die Aura (zu bedeckende Körperteile) erblicken. Der Anblick der Aura ist nur dem Ehepartner (egal ob Mann oder Frau) erlaubt, es sei denn es wäre unabdingbar oder dringend notwendig.

Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen