Islam Web

  1. Fatwa
  2. Haddsch und 'Umra
  3. Udhiyya (Das Opfertier an 'Id Al-Adhâ)
  4. Rechtsurteile zur Udhiyya und die dazugehörigen Vorzüge und Weisheiten
Fatwâ-Suche

Verbotene Formen der Beteiligung am Opfertier

Frage

Ist es erlaubt, dass sich die Ehepartner das Opfertier gemeinsam kaufen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das Schaf ist als Opfertier nur für eine Person gültig, nicht für zwei oder mehr. Ein Kamel oder eine Kuh hingegen gilt jeweils für sieben Personen. Es ist ebenso nicht gültig, dass sich zwei an einem Siebtel [Kamel oder Kuh] beteiligen, weil dieses einem Schaf gleicht. Die verbotene Beteiligung ist die Beteiligung am Preis, damit das Opfertier beiden gehört. Korrekt ist, dass jemand opfert und seine Familienangehörigen daran teilhaben lässt.

Somit kann der Ehemann seine Frau an der Belohnung von Allâh für das Opfertier teilhaben lassen, ohne sie am Preis zu beteiligen, damit beide daran teilhaben.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen