Islam Web

  1. Fatwa
  2. Tahâra (Rituelle Reinheit)
  3. Ghusl (Rituelles Bad)
  4. Pflicht-Ghusl und erwünschter Ghusl
Fatwâ-Suche

Schlafen im Zustand ritueller Unreinheit

Frage

Darf man im Zustand der rituellen Unreinheit, in den man durch etwas Verbotenes geraten ist, schlafen?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Man darf im Zustand der rituellen Unreinheit schlafen. Es ist Sunna, zumindest die Gebetswaschung durchzuführen, bevor man schlafen geht. Al-Buchârî und Imâm Muslim überlieferten von Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass sie sagte: „Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte, wenn er im Zustand der rituellen Unreinheit schlafen wollte, sein Geschlechtsteil zu waschen und die Gebetswaschung wie für das rituelle Gebet zu verrichten.

Es ist verpönt, im Zustand der rituellen Unreinheit zu schlafen, ohne die Gebetswaschung verrichtet zu haben.

Dabei wird nicht unterschieden, ob die Person auf erlaubte oder verbotene Weise rituell unrein geworden ist. Der Muslim hat Allâh zu fürchten und die Dinge, die Er verboten hat, zu meiden. Wenn er eine Sünde begangen hat, muss er sich Allâh schnellstens reumütig zuwenden. Vielleicht trifft ihn der Tod noch in der ersten Nacht nach seiner Sünde. Dann begegnet er Allâh dem Erhabenen und Gewaltigen ohne Reue, ohne Bedauern. Somit wird die Strafe Allâhs für die Sünder gerecht.

Möge Allâh der Erhabene uns den rechten Weg leiten!

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen