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Erleichterung bei Erschwernissen

Frage

Ein älterer Mann leidet an Thrombose, weshalb er nicht zum Badezimmer gehen kann. Er verrichtet daher seine Toilette in eine Tüte. Was soll er im Wudû und Gebet machen, und besonders wenn er zum Gebet in Al-Masdschid Al-Harâm in Mekka geht?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die Weisheit der göttlichen Scharîa hat die Fähigkeit, eine Handlung auszuführen, zu einer Bedingung bei den Verpflichtungen gemacht. Allâh, gepriesen sei Er, hat gesagt: „Allâh erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. Allâh wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen” (Sûra 65:7).

Zu den Fiqh-Regeln, die durch die Scharîa aufgestellt wurden, gehört, dass Erschwernis eine entsprechende Erleichterung hervorbringt und eine enge Situation weit gemacht werden muss.

Dementsprechend gilt: Wenn der Zustand dieses Mannes so ist, wie du es beschrieben hast, so muss er Wudû machen und beten, wenn er dazu in der Lage ist – auch wenn er dafür Hilfe von anderen beanspruchen müsste. Wenn jedoch daraus Schaden oder Erschwernis in einem unerträglichen Maße entstehen, so geht man zu der entsprechenden Ersatzhandlung über, nämlich dem Tayammum. Zusätzlich entfernt man eventuelle Unreinheit am Körper und reinigt sich davon, solange es nicht zu schwierig ist, sich vor ihr zu schützen. Man betet in dem Zustand, in dem es einem möglich ist. Man betet auch in der Moschee, solange daraus keine Verunreinigung der Moschee oder Belästigung der Betenden resultiert. Anderenfalls betet man zu Hause.

Und Allâh weiß es am besten!

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