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Beide Elternteile in einem einzigen Haddsch vertreten

Frage

Kann ich bei einem einzigen Haddsch für meinen Vater und meine Mutter den Haddsch verrichten? Wie geht dies?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn deine Eltern verstorben sind und zum Haddsch verpflichtet waren, weil sie die Bedingungen dafür erfüllten, muss man nach der überwiegenden Meinung der Gelehrten eine Person von ihrem Nachlass dafür in Dienst nehmen, dass sie den Haddsch für sie verrichtet, weil die Verpflichtung zum Haddsch für sie bestehen bleibt.

Wenn einer der beiden oder beide verstorben sind und nicht zum Haddsch verpflichtet waren, braucht man den Haddsch für den Verstorbenen nicht zu verrichten, wenn die Bedingungen für die Verpflichtung nicht gegeben waren.

Der Sohn ist nicht dazu verpflichtet, im Namen seiner Eltern oder einer der beiden den Haddsch zu verrichten. Wenn er es freiwillig tut, erhält er eine immense Belohnung von Allâh. Bedingung ist in beiden Fällen, dass er bereits selbst den Pflicht-Haddsch verrichtet hat.

Wer den Haddsch für seine Eltern verrichten möchte, darf sie nicht beide in einem einzigen Haddsch vertreten. Es ist nicht möglich, persönlich zu verrichtende rituelle Handlungen für mehrere Personen in Vertretung zu verrichten.

Allerdings kannst du für dich selbst den Haddsch oder die Umra verrichten und die Belohnung dafür beiden zu widmen.

Wenn deine Eltern oder einer der beiden noch leben, dann kann man sie im Haddsch nur vertreten, wenn sie selbst nicht in der Lage sind und keine Hoffnung mehr besteht, dass sie es selbst tun können.

Und Allâh weiß es am besten!

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