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Tamattu: Bedingungen der Gültigkeit für die Verbindung von Umra und Haddsch

Frage

Ich bin zur Verrichtung der Umra in der Nacht des Îd Al-Fitr (Opferfest) aufgebrochen. Vor dem Morgengebet hatte ich die Pilgerriten abgeschlossen. Dann begab ich mich auf Urlaub und bin jetzt zurückgekommen. Nun habe ich den Wunsch, in diesem Jahr zum Haddsch zu gehen. Meine Frage lautet, in welcher Form ich den Haddsch auszuführen habe: Ifrâd, Tatamattu oder Qirân? Wenn ich den Haddsch in Tamattu vollziehe, muss dies in welcher Form geschehen? Ich möchte dazu sagen, dass ich am Morgen des 9. Dhû Al-Hiddscha in-schâ Allâh nach Mekka reisen werde. Ich bitte Sie um Ihre Gebete für uns, auf dass Allâh uns dieses Jahr den Haddsch gewähre!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn du nach Durchführung der Umra in dein Land zurückgekehrt bist (so haben wir es aus deiner Frage verstanden), dann kann diese Umra nicht als die Umra gelten, die man in der Form Tamattu ausführt, selbst wenn du den Ihrâm-Zustand für diese Umra nach dem Sonnenuntergang des letzten Ramadân-Tages begonnen hast. Denn es gehört zu den Bedingungen von Tamattu (Verbindung von Umra mit Haddsch; AdÜ), dass man zwischen Umra und Haddsch nicht in sein Heimatland zurückkehrt.

Andere Gelehrte meinten: So jemand darf in keiner Weise (zwischen beiden Pilgerfahrten, AdÜ) reisen – weder in sein Heimatland noch in ein anderes. Tut er dies, so ist der Tamattu-Zustand unterbrochen. Ibn Qudâma schreibt in „Al-Mughnî“ bei der Erwähnung der Bedingungen für Tamattu: „Drittens: Er darf zwischen Umra und Haddsch keine längere Reise antreten, auf der die Gebete gekürzt werden. So haben es Atâ, Al-Mughîra Al-Madînî und Ishâq gesagt, und so wird es von ihnen überliefert. As-Schâfiî meinte: ‚Wenn er zum Mîqât zurückkehrt, so ist kein Opfertier für ihn vorgeschrieben.‘ Die Anhänger des Ray (freie Entscheidungsfindung) sagten: ‚Kehrt er in seine Heimatstadt zurück, so ist sein Tamattu-Zustand ungültig. Und wenn nicht, so gilt dies weiter.‘ Mâlik sagte: ‚Reist er zurück in sein Land oder in ein anderes, das noch weiter entfernt liegt, so ist sein Tamattu-Zustand nicht mehr gültig. Und wenn nicht, so gilt es weiter.‘ Al-Hasan sagte: ‚Er ist weiterhin im Tamattu, auch wenn er in sein Land zurückkehrt.‘“

Schaich Ibn Uthaimîn wählte die Ansicht, dass der Zustand des Tamattu nicht unterbrochen wird durch eine Reise, außer wenn man in sein eigenes Land zurückkehrt.
Wenn du am 9. Tag in Mekka ankommen wirst, so kannst du den Ihrâm auch in der Qirân-Form beginnen. Hier fasst du die Absicht für Haddsch und Umra zusammen und ein Opfertier ist vorgeschrieben. Du kannst aber auch in der Ifrâd-Form den Ihrâm beginnen, so dass du nur die Absicht für den Haddsch fasst. Ein Opfertier wäre dann nicht notwendig. Allerdings kannst du in deinem Fall nicht den Ihrâm nach Tamattu beginnen, weil die Zeit dafür verstrichen ist und die Haddsch-Zeit bereits begonnen hat.

Schaich Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) wurde in den Fatwâs seines monatlichen Treffens hierzu befragt: „Ist ein Tamattu nach Eintritt der Haddsch-Zeit, also am Nachmittag des 8. Tages, gültig?“ Er antwortete darauf mit dem Wort Allâhs des Allmächtigen: „(...) dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte (...)“ (Sûra 2:196). Und weiter: „Dies deutet darauf hin, dass die Umra vor Beginn der Haddsch-Zeit ausgeführt wird. Wenn du also am 8. Tag nach Mekka kommst, hast du zwei Optionen: Ifrâd oder Qirân. Doch für Tamattu ist die Zeit verstrichen. Hier soll man sich durch nichts ablenken lassen und sich umgehend nach Minâ begeben. Wenn der Vormittag des 8. Tages eingetreten ist, sollte man (als Pilger) in Minâ sein. Wenn du dann noch Zeit mit einer Umra verbringst, hast du die Zeit des Haddsch verletzt. Die Haddsch-Zeit beginnt am Vormittag des 8. Tages, da die Prophetengefährten sich ab diesem Zeitpunkt in den Ihrâm begaben. Falls du verspätet dort ankommst, so empfehle ich dir, den Haddsch in Ifrâd oder Qirân (Haddsch und Umra zusammen) auszuführen. In diesem Fall aber gibt es keine Möglichkeit für Tamattu.“

Und Allâh weiß es am besten!

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